"Steht eine neue Razzia bevor?" Rundbrief 8/2024
von Hans-Martin Hirt
Stand: 07.08.2023
Liebe Artemisia Freundinnen und Freunde in aller Welt
Eine neue Razzia steht uns bevor, besser gesagt, wenn wir nicht zusammen halten. Deswegen brauche ich, brauchen wir Euch Alle mit der Bitte, diese Presseerklärung weiterzuleiten, und gleichfalls sie an all Eure bekannten Politiker weiterzuleiten mit der Bitte um Klärung, um Verbesserung, um Zukunfts- und Gesundheitssicherung für uns Alle. Macht Ihr mit? Dann sendet uns bitte deren Antworten. Und lasst Euch nicht abspeisen mit Antworten wie „Haben wir an die zuständige Abteilung weitergeleitet“. Das bedeutet: „Ablage Papierkorb“. Oder mit „Kann man machen nix, Novel Food Verordnung ist halt so“. Denn die wurde missbraucht: 1997 zum Schutz der Bevölkerung vor der Genindustrie angedacht, wurde sie 2015 verändert in „Schutz der Genindustrie vor der Bevölkerung“ und als solche in Deutschland gültig gemacht. Aber Politik ist nicht da zum Schutz von industriefreundlichen Verordnungen, sondern zum Schutz der Bürger vor allem was lebensfeindlich ist. Deswegen: Helft uns mit weltweit zu helfen, nicht nur durch Spenden an den Verein (www.anamed.org) sondern heute vor allem durch Schutz meines, unseres Lebenswerkes. Herzlich dankend Euer Hans-Martin Hirt
Presseerklärung
Überschriftenvorschläge:
---Landesregierung bestraft mit 60.000 Euro was sie mit 50.000 Euro finanziert hat...
---Hirt: Landesregierung jagt mit 8 Polizisten lieber Blumen statt Terroristen
---Handwerker entscheiden, ob Krebskranken der „Stecker gezogen wird“
---Landesregierung ebnet den Weg FÜR die nächste Pandemie
---Hirt beantragt Kirchenasyl für die „Königin der Heilpflanzen“
I Persönliche Stellungnahme von H.M. Hirt zur Untersagungsverfügung des RPS vom 25.7.2024
II Zu den Überschriftenvorschlägen
III Zum Thema Hausmittel
IV Zusammenfassung
V Literatur und Anhänge
I.A. Zur Situation weltweit: Am 25.1.1986 gründeten im Kongo einheimische Ärzte, Pfarrer und Lehrer mit mir die Initiative anamed; daraus entstand 1994 der Verein (heute anamed international e.V.); daraus entstand nach einer Anzeige gegen uns zusätzlich im Jahr 2000 die Firma "anamed edition"; daraus entstand zusätzlich nach einer weiteren Anzeige 2014 gegen uns die Firma "Teemana". Alle drei Organisationen sind völlig unabhängig voneinander, anamed edition und teemana unterstützen aber die Entwicklungszusammenarbeit des Vereins, z.B. im letzten Jahr mit 85.000 Euro. Diesen Brief schreibe ich als Privatperson in Sorge um die weltweite Freiheit der Naturheilkunde und Tausende von Menschenleben.
UN Chef Guterres sagte kürzlich: "Die Welt steht am Abgrund." Ich sage unseren Regierungen weltweit: Wenn wir am Abgrund stehen und Sie verlangen einen Fort-Schritt wie bisher, ist unsere gesamte Welt im Eimer. Es muss Rückschritte geben (z.B. eine Abschaffung der Novel Food Verordnung der EU) , und es muss Seitenschritte geben (z.B. Alternativ- oder integrative Medizin) .
Mangel an Arznei, Überschwemmungen, ausbeuterischer Tourismus und Korruption haben zu einer dramatischen Öffnung der Schere zwischen Arm und Reich geführt, was insbesondere im Gesundheitsbereich auffällt. Ich war deswegen 6 Jahre lang im Urwald im Congo und hab dort gelernt und seitdem weltweit gelehrt, wie im Katastrophenfall ein Survival möglich ist. Alle Ergebnisse und Rezepte habe ich patentfrei veröffentlicht, laufend aktualisiert und auch den WHO Büros in Genf, Luanda, Brazzaville persönlich vorgestellt. Durch unsere Erfolge wurde anamed weltberühmt, und seitdem gibt es viele Büros für "traditionelle Medizin" und "anamed Kliniken" in Entwicklungsländern: Was in der Kolonialzeit zu Todesurteilen wegen Hexerei führte, ist heute Teil einer alternativen oder integrativ genannten modernen Medizin z.B. die Auflage von Knoblauch gegen Abszesse.
Doch der Widerstand der weltweiten industriellen Medizin ließ nicht auf sich warten. So animierte der anamed Verein im Jahr 1993 in Uvira-Ostkongo die Einführung der Phytomedizin gegen Malaria. Zwei Ärzte griffen diese Idee auf und wurden dabei bekannt und auch erfolgreich, trafen aber 2019 auf den Widerstand der asiatischen Arzneiimporteure: Dr. Jerome Munyangi wurde ins Gefängnis geworfen, Dr. Dieudonné Manenga vor den Augen seiner Familie erschossen. 2005 hielt ich einen Vortrag für den Apothekerverband Congos in Kinshasa, wie importierte Medikamente ersetzt werden könnten durch lokale Heilpflanzen; -- die Apotheker versuchten mich anschließend verhaften zu lassen!
Inzwischen arbeitet anamed nicht mehr nur gegen Malaria, sondern gegen vernachlässigte Krankheiten weltweit. Unser Buch "Natürliche Medizin in den Tropen" wurde mit der Hilfe von vielen Experten und Ärzten vielfach überarbeitet, vielfach übersetzt, und ist heute ein Standardwerk in der Entwicklungshilfe. So wurde anamed als einzige humanitäre Organisation von der WHO gebeten, bei der Erstellung der (inzwischen fertiggestellten) "WHO-Monographie zu Artemisia annua" mitzuarbeiten. Wir stellen weltweit in unseren Seminaren 60 Heilpflanzen vor: ohne unser Zutun konzentrieren sich aber weltweite Organisationen immer mehr auf unsere Artemisia -annua Forschung. Der Erfolg ruft Neider hervor, mit dem Argument, "da muss ein Patient ja 20 Liter trinken pro Tag" werden wir lächerlich gemacht.
In Zusammenarbeit mit weltweiten Universitäten gelingt es uns,eine spezielle Sorte zu entwickeln, die wir "Artemisia annua anamed" (abgekürzt A-3) nennen, von der man zur optimalen Therapie nur 1 Liter Tee trinken muss. Die Universität Tübingen bestätigt in einer klinischen Versuchsreihe, dass 9g A-3 pro Tag nicht besser wirken als 5g/Tag; Blutmessungen an freiwilligen Studenten belegen, dass allein durch Tee, also ohne Injektion, therapeutisch effektive Blutspiegel erreicht werden. Die Erfolge sind so groß sodass wir 2002 den Excellenzpreis der WHO für unsere Malaria-Arbeit in Congo bekommen. Weltweit hat anamed 4000 Projekte /Felder in über hundert Ländern angelegt mit A.a. Auf Druck der Pharmaindustrie wird Anbau und Verwendung von A-3 in manch diktatorisch regierten Ländern verhindert.
I.B. Zur Situation europaweit: Die wissenschaftliche Arbeitsgruppe "RITAM" innerhalb der EU untersucht über 1000 malariaaktive Pflanzen und kommt zur Erkenntnis, dass A.a. am besten von allen wirkt, darunter eben auch A-3. Nun war es nie mein Vorsatz, in klimatisch gemäßigten Gebieten irgendwie aktiv zu sein. Aber umsonst: Kaum wurden wir ab 1997 aktiv auf dem Malariasektor mit der Pflanze Artemisia annua, wollte schon auch das französische Militär unsere Arbeit aufkaufen. Immer mehr Flüchtlinge aus tropischen Ländern kommen in europäische Flüchtlingslager oder Asylheime und bringen Malaria mit; ich werde unzählige Male um Rat und Mithilfe gebeten, da offensichtlich A-3 auch resistente Malariafälle (Plasmodium vivax in der Leber) heilt.
Immer mehr Ärzte berichten von guten Erfolgen auch bei AIDS; daher finanziert nun anamed AIDS-Kliniken, z.B. in Kinshasa und Südafrika. Aids Patienten leiden am Kaposi Sarkom, also einer Tumorart; verbessert sich der Immunstatus des Aidspatienten, z.B. mittels A-3, verschwindet das Sarkom. Krebspatienten sind neugierig, ob auch z.B. Brustkrebs verschwinden kann; das Ergebnis unserer anamed Onkologen ist: Manchmal ja, manchmal nicht.
Das ruft natürlich nun die europäische Pharmalobby auf den Plan, um ihre "push and pull, zieh und stoß" Methode anzusetzen: "Push" um das eigene Medikament in hellem Licht erscheinen zu lassen, "pull", um bisherige, billigere Medizin oder Heilpflanzen in der Schublade der Gesundheitsbehörden verschwinden zu lassen. Bei Artemisia geht das ganz einfach: Ein Mafiosi sorgt etwa 2013 dafür, dass Artemisia annua ohne jegliche Begründung in der belgischen "Belfrit-Liste" in die Kategorie "nicht für Lebensmittel geeignet" verschoben wird; diese Belfrit Liste wird dann zur Basis der "Novel Food Verordnung" der EU Kommission und 2015 als gültig erklärt. Diese Verordnung ist völlig undemokratisch; der EU-Parlamentarier Jo Leinen (SPD) berichtet uns, dass absolut keinerlei demokratisches Gremium eine solche Verschiebung in die Negativliste jemals wieder rückgängig machen kann, es sei denn durch millionenteure Forschungen, die - für eine verbotene Pflanze- natürlich niemals je eine Firma bezahlen werde, denn sie bekomme ja ihre Unkosten nie mehr zurück, da jedermann diese Pflanze im eigenen Hausgarten anbauen kann. Diese Negativliste ist derart trickreich mit Zulassungsgebühren überhäuft, dass heute niemand mehr in der Lage wäre, auch nur Basilikum oder Zimt anzumelden; selbst eine Anmeldung von Kartoffeln, immerhin heutzutage dem viertwichtigsten Lebensmittel weltweit, wäre illusorisch, da das oberirdische Kartoffelkraut ja hochgiftig ist. Was dieser Mafiosi angerichtet hat, hat weltweit Tausende von Menschenleben gekostet.
I.C. Zur Situation in Deutschland:
Und es ist ein Skandal, dass Behörden in Deutschland wie z.B. das RP oder LRA ihre Politik heute auf diesem Mafia-Fundament aufbauen! Denn das war ja nicht immer so:
C-1: Die Uni Tübingen arbeitete eng mit uns zusammen, um weltweit mittels dem "Hausmittel" A-3 die Malaria einzudämmen. Dazu wurde 1999 ein großes A-3 Feld an der Uni für pharmazeutische Biologie angelegt; und auf der Pressekonferenz der Uni am 21.7.99 dem Fernsehen, Rundfunk und den Zeitungs-Journalisten gezeigt, wie daraus für Afrika ein effektiver Malariatee gewonnen wurde.
C-2: Am 9.11.2000 autorisierte die Ethikkommission Tübingen die alleinige Gabe von A-3 im Vergleich zur chemischen Therapie bei klinischen Studien in Kongo und Uganda; mit anderen Worten, die Ethikkommission akzeptierte A-3 als Funktions- als auch Präsentationsarzneimittel in Afrika. Im Anschluss zwang die Landesregierung die Uni, das Feld aufzulösen, die Gewächshäuser wurden abgerissen und der verantwortliche Professor Dr. Lutz Heide durfte statt über Artemisia nur noch über Schimmelpilze forschen, -- was für ein Armutszeugnis für die Wertschätzung von Heilpflanzen in unserer Regierung!
C-3: Das BVL bestätigte. dass Artemisia annua PER SE nicht verboten ist, und somit sind heute etwa 50 von uns abkupfernde Firmen in Deutschland legal dabei, (zum Teil extrem schlechte) Artemisiaprodukte oder gar (Amazon) gefälschte Artemisia annua Samen zu vertreiben.
C-4: Am 7.2.2006 unterstützt die Landesstiftung BaWü gGmbH den Verein für das Projekt „Heilpflanzen gegen Malaria, Adi, Musoma in D.R. Kongo und Tansania“ mit 20.000€: Aha, Afrikaner sollen dürfen, was Deutschen verboten werden soll.
Aber wir bleiben ja nicht bei Malaria hängen: Wir stellen die "zivilisierte Welt" bloß, wenn sie kränker ist als notwendig. So haben wir schon das Wort "Corona-Pandemie" in Frage gestellt; Pandemie heißt: weltweit. - und z.B. in Tansania ist sie so gut wie nicht spürbar gewesen, worüber wir einen Film gedreht haben (6); für die m-RNA-Impfindustrie wurden wir dafür natürlich zum Hauptfeind. Aber die Regierung war zu stolz um uns auch nur einzuladen; wir hätten ihr berichtet: Eine chinesische Studie untersuchte schon 2005 zweihundert Pflanzen aus der traditionellen chinesischen Medizin auf ihre antivirale Wirkung gegen Corona Viren, die die Atemwegsorgane angreifen. Davon waren vier vielversprechend, und von diesen vier wiederum nur eine leicht zu vermehren: Artemisia annua.
I.D. Zur Situation im Rems-Murr Kreis. Wir machen nichts anderes und lassen uns von NIEMANDEM davon abbringen, der Erklärung der Menschenrechte der UN von 1948 zu folgen "Jedermann hat das Recht auf ...medizinische Versorgung"; also auch die Menschen die arm sind, oder keine Krankenversicherung haben, oder eine Chemo bei Krebs ablehnen. Das Grundgesetz der BRD sagt "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Es kann also nicht toleriert werden, dass ein Chinese in Deutschland Artemisia annua verkaufen darf, was das RP der deutschen Organisation anamed verbieten will. Oder dass das LRA die Achseln zuckt, wenn von amazon wertloses Artemisia annua oder gar gefälschtes Artemisia annua Saatgut verkauft wird.
Es ist nun heute seltsam bestürzend, wenn das LRA Backnang der Firma teemana 30.000 Euro vom Konto abhob mit dem Argument ,A-3 sei ein "nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel," und das Regierungspräsidium der Firma anamed edition droht, ebenfalls 30.000 Euro Strafe zu verlangen, wenn A-3 weiterhin als Präsentationsarzneimittel in den Handel komme. Wer wenn nicht die Pharmaindustrie hat diesen Wandel verursacht? Was Watergate für Nixon war, muß ein "Teagate" für Politiker werden, denen das Wohl der Pharmaindustrie mehr am Herzen liegt als die Gesundheit ihrer Bürger!!!!
I.E. Gegendarstellung zur Aussage des RPS, es werde keine Zulassung angestrebt
- Es ist zu bemerken, dass es kein Heilpflanzengesetz in Deutschland und der EU gibt, deswegen ist die Verwirrung groß, und deswegen kann niemand von mir verlangen, riesige Beträge in eine Zulassung eines XYZ Produktes zu investieren. Offensichtlich ist auch der Regierung nicht einmal klar, ob A-3 nun ist :
- ---Lebensmittel ( laut Anklage gegen teemana durch das LRA) Eine Zulassung als solches ist unmöglich, da die Novel Food Verordnung heutzutage nicht einmal Kartoffeln, Zimt oder Basilikum zulassen würde.
- ---Arzneimittel (laut Anklage gegen uns durch das RPS) Eine Zulassung ist unmöglich, da Kosten von 2,4 Milliarden Euro plus 12 Jahre Zeitverlust zu tragen sind.
- ---ein „wichtiges, neues Antimalariamittel“ laut Stoffliste des BVL. Malaria ist die Krankheit der Armen, eine Firma erhält die Zulassungskosten nie mehr zurück.
- --- ein „traditionelles Tonikum, fiebersenkend, antibiotisch“, ebenso laut Stoffliste des BVL. Um dies zu registrieren, beantragten wir bei der EU Kommission die vereinfachte Registrierung als „traditionelles pflanzliches Arzneimittel“, was die EU Kommission 2022 uns versagt hat.
- Wir sagen deswegen: A-3 ist
- ---ein Überlebensmittel, legalisiert durch die Ethikkommission Tübingen, 30 Professoren!
- ---ein Pflanzen-Rohstoff, eine zulassungsfreie „Droge“ = getrocknete, unverarbeitete Pflanze
- ---ein TCM – Mittel, das auf Druck der Chinesischen Regierung (!) in der Novel Food Liste nicht verboten werden kann, als Rohstoff gilt und daher laut Gesetz keine Zulassung braucht
- ---ein Hausmittel (zulassungsfrei) E. zu Hausmittel: Auch die wissenschaftliche, innerhalb der WHO gegründete Expertengruppe „RITAM“ empfiehlt die „heimbasierte Malariabehandlung“
- Ständig wiederholt der Landrat, wir hätten unsere „Pflanze nicht zugelassen“: Diese Vorwürfe werden ungeprüft vom RPS übernommen. Dabei kann und darf man eine Pflanze gar nicht zulassen! Daher: Eine getrocknete Pflanze ist ein Rohstoff; solange sie nicht abhängig macht, kann sie von niemandem verboten oder zugelassen werden!
- Es war dem RP Tübingen von Anfang (1998) an bewusst, dass die Universität Tübingen A-3 als Arzneistoff gegen Malaria untersucht, in den Kliniken in Uganda und Congo anwendet, in Tübingen ja wohl nicht zum Spaß oder zur Vernichtung feldmäßig anbaut, damit war es bereits damals vom Staat her als „Funktions“- wie „Präsentationsarzneimittel“ angesehen.
- In einem langen Telefongespräch mit Dr. Diller, BfArm, mit Hirt am 19.3.2015 betont er, dass ein Registrierungsversuch von A-3 Tee gegen eine einzige Krankheit wegen Tierstudien, klinischen Studien usw Hunderttausende von Euro kosten würde mit – auf Druck der Pharmalobby - sicher negativem Ausgang.
- Der Leiter des Instituts für pharmazeutische Biologie, Uni Tübingen, Prof Dr. Lutz Heide, wird in der Deutschen Apothekerzeitung (12) zu A-3 befragt: „Warum ist die Studienlage zu einer so potenten Heilpflanze insgesamt so dürftig?“ und antwortet: „Das Interesse der Pharmaindustrie gilt den isolierten Substanzen, nicht den Heilpflanzen. Warum sollte die Industrie Interesse an einer traditionell verwendeten Heilpflanze haben und sie in teuren Studien untersuchen, wenn sie unterm Strich damit kein Geld verdienen kann?“
- Wir haben uns bereits früh an die EU Kommission gewandt. Es war möglich, dass wegen der Beifußpollengefahr die (frühblühenden) Wildformen „Artemisia annua“ sofort abgelehnt würden. Doch A. annua wird als Gewürz in China seit Tausenden von Jahren verwendet…als aber seine Antitumorwirkung immer mehr bekannt wurde, als Milliardengewinne winkten, wurde es Ende 2019 schnell im NFV-Katalog als „nicht zugelassen“ vermerkt. Das ist eine Mafia, und es kann nicht sein, dass die Politik im RPS und LRA von der Mafia diktiert wird. Daher haben wir dann wochenlang alle bekannten klinischen Studien und Veröffentlichungen eingescannt und der EU zugesandt, um zu versuchen, wenigstens die (ganz spätblühende und damit selten allergene) Artemisia annua anamed (A-3) als „traditionelles Lebensmittel“ anzumelden. Diese Anmeldung wurde von der EU am 3.Mai 2022 brüsk als erfolglos zurückgewiesen
- Die Anmeldung als Standardzulassung haben wir begonnen, weigern uns aber, für ein seit 2000 Jahren verwendetes Gewürz und Heilmittel Tierversuche zu organisieren.
I.F. Gegendarstellung zur Aussage des RPS, A-3 werde (illegal) als Arzneimittel hergestellt, gehandelt und in Verkehr gebracht.
- . Laut Wikipedia wird so definiert: „Eine Heilpflanze ist eine Nutzpflanze, die zu Heilzwecken oder als Arzneipflanze zur Linderung und Vorbeugung von Krankheiten innerlich oder äußerlich verwendet wird. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden“. Man kann also der Pflanze die Heilwirkung nicht vorwerfen. Es gibt weltweit etwa 40.000 Heilpflanzen, die privat genutzt werden. Damit treten sie in Konkurrenz mit der Pharmaindustrie, weshalb diese keine Möglichkeit auslässt, Organisationen wie anamed – edition bei den Behörden anzuklagen und industriefreundliche Bestimmungen in die Gesetze und Verordnungen z.B. der EU Kommission zu lancieren. Behörden, Regierungspräsidien und Landräte werden aber vom Steuerzahler finanziert, deswegen haben diese die Interessen des einfachen Bürgers vorrangig zu berücksichtigen.
- Ob eine Heilpflanze nun zu 10, 25 oder 50% gegen z.B. Krebs wirkt, kann in medizinischen Konferenzen in der Anwesenheit von Gegnern und Befürwortern der Naturheilkunde geklärt werden. Dazu stehen wir gerne zur Verfügung! Studien zu allgemein zugänglichen Heilpflanzen müssen vom Staat durchgeführt und bezahlt werden, da ja keinerlei Möglichkeiten für kleine Organisationen wie anamed besteht, diese immensen Kosten für Studien und Zulassungen auf den Preis umzulegen. Der Staat hat kein Recht, ein Unternehmen zum Bankrott zu verpflichten.
- Es ist richtig, der Beklagte informiert die ganze Welt aufgrund seines lebenslangen kirchlichen und WHA (World Health Assembly) Auftrages über medizinische Wirkungen von 60 Heilpflanzen. Wo die WHO Probleme erkennt, z.B. bei unzuverlässigen Wirkstoffgehalten von Heilpflanzen, arbeitet er daran auch in Zusammenarbeit mit der WHO, er informiert humanitäre Partner in der ganzen Welt; z.B. verteilt er zuverlässige A-3 Samen in über 100 Ländern was zu über 4000 Feldern führte, die wieder eine riesige Menschenmenge bis heute mit zuverlässigen A-3 Rohstoff versorgt; lizenzfrei! So erschien mit seiner Zusammenarbeit die Artemisia annua Monographie der WHO (s. Literatur 14)
- Es ist richtig, der Beklagte liefert, vertreibt, stellt her und handelt in der Abteilung B der anamed edition auch mit dem Rohstoff A-3. Dies geschieht für Entwicklungsländer als Geschenk, für industrielle Länder als Verkaufsware, allerdings nicht an Endkunden. Das RPS bezeichnet diesen Rohstoff in seiner Untersagung vom 25.7.24 als Arzneimittel und droht dem Beklagten mit einem Zwangsgeld von 30.000 Euro bei Fortbestand dieser Arbeit.
- Dies ist falsch. Der Einzelhandel teemana entwirft die Etiketten; als Service etikettiert anamed edition/B Tüten und füllt den Rohstoff darin ab. Die Etiketten – wie auch die homepage von teemana - weisen nicht auf Lebensmittel hin, es gibt dort keinen Verzehrhinweis und keine Tabelle über Inhaltsstoffe, Kaloriengehalt usw. Der durchschnittliche Verbraucher weiß, dass A-3 weder zu Genuss- noch Ernährungszwecken dient. Ebenso weisen die Etiketten nicht auf Arzneimittel hin; es gibt auf den Etiketten – wie auch auf der homepage von teemana – keine Nennung von Krankheiten.
- Wie die Akteneinsicht ergab, wurde zeitgleich in Zusammenarbeit zwischen RPS und LRA vom Landratsamt Rems-Murr eine Untersagung des Vertriebs von A-3 als Lebensmittel an die Firma teemana (mit ebenso einem Zwangsgeld von 30.000 Euro) erstellt. Damit hat das RPS den Standpunkt vertreten, dass es sich um ein Lebensmittel handeln müsse. Nach §2 Abs.3 Nr 1 AMG sind Lebensmittel aber im Sinne des §1 LMBG keine Arzneimittel. Diese ausdrückliche Klarstellung klammert Lebensmittel aus dem Arzneimittelbegriff aus. Damit ist der Vorwurf an den Beklagten illegal.
- Denn die Qualifikation eines Erzeugnisses als Arzneimittel kommt dann nicht in Betracht, wenn seine Eigenschaft als Lebensmittel festgestellt wird. (OVG Lüneburg: Urteil vom 24.10.2002 – 11 LC 207/02 ). Da das RPS eindeutig im Briefverkehr mit dem LRA dies feststellt und als obere Verwaltungsbehörde das LRA sogar ermutigt, A-3 als Lebensmittel zu verfolgen, ist von daher bereits die Untersagungs-Anordnung des RPS an den Beklagten wegen A-3 als Arzneimittel nichtig.
- Diese Abgrenzung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes der EG zum gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelbegriff (vgl. BGH, Urt.v.11.7.2002-I ZR 34/01). Da nun aus wissenschaftlicher Sicht und nach allgemeiner Verkehrsauffassung ein Verbraucher nicht der Meinung ist, dass er sich von A-3 (oder von Stoffen wie Euphorbia hirta ) ernähren kann, ist A-3 auch kein Lebensmittel. Diese streitigen Stoffe gehören aber auch nicht zu den Arzneimitteln im Sinne des §2 AMG. Artemisia annua genauso wie Euphorbia hirta sind Rohstoffe die in der allgemeinen TCM verwendet werden, denn sie sind als Arzneidrogen im Arzneibuch der Volksrepublik China aufgeführt. Dies führt auf der zur Betriebsstufe des Beklagten (Großhandel) jedoch nicht dazu, die streitbefangenen Produkte als Arzneimittel im Sinne des §2 AMG anzusehen. Diese Zweckbestimmung erhalten sie nur in Apotheken, wenn diese aus diesen Produktionsvorstufen Arzneimittel der TCM zubereiten. (OVG Lüneburg: Urteil vom 24.10.2002 – 11 LC 207/02 ). Roh- und Grundstoffe, welche bei der Herstellung von Arzneimitteln Verwendung finden, sind demnach als solche noch keine Arzneimittel. Anders verhält es sich dann, wenn sie ausschließlich zur Verwendung als Arzneimittel geeignet sind (vgl Kloesel/Cyran,a.a.O., §2 AMG Anm.12, a.a.O, §2 Rdnr.3).
Das ist hier aber nicht der Fall: A-3 wird verwendet als Bestandteil der Artemisiasalbe, als Grundstoff für alkoholische Lösungen, als Räucherstäbchen usw.
- Der Beklagte erhält die unbehandelten Pflanzenteile von Landwirten; kommen die Rohstoffe aus dem Ausland, werden sie vom Zoll bzw LRA Esslingen überprüft; ebenso macht das LRA Rems-Murr oftmals Kontrollen. Weiterhin werden alle Rohstoffe vom Labor BVA getestet. Der Beklagte nimmt die Rohstoffe sorgfältigst auf Lager und reicht sie dann nur an die Firma teemana weiter. Die Gefahr einer unkontrollierten Verwendung ist damit ausgeschlossen. Da das strittige A-3 und andere Rohstoffe damit auf der Vertriebsebene des Beklagten keinesfalls die Eigenschaften von Arzneimitteln haben, widerspricht dies auch nicht den Zwecken der Arzneimittelsicherheit und des Patientenschutzes.
Da nach alledem für die vom Beklagten vertriebenen Pflanzenteile keine Anzeigepflicht nach §67 Abs.1 AMG besteht, ist die in der angefochtenen Verfügung zugleich ausgesprochene Androhung eines Zwangsgeldes ebenfalls rechtswidrig.
I.G. Damit Grundrechte nicht ins Leere laufen
- Jeder Mensch hat das Recht auf Gesundheit. Aber: Der frühere WHO-Mitarbeiter German Velasquez nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn er sagt: «Vor 25 Jahren wurde die WHO zu über 50% durch die öffentliche Hand finanziert. Heute sind es noch rund 20%. Der private Sektor hat die Kontrolle über die WHO übernommen. In den ersten 50 Jahren ihrer Geschichte hat die Pharma-Industrie Medikamente entwickelt, um Krankheiten zu heilen. Heute werden Medikamente entwickelt, um Krankheiten zu behandeln, aber nicht zu heilen. Der Profit kommt vor dem Interesse der öffentlichen Gesundheit.» (11) Unser Erdball wankt von einer Pandemie zur nächsten; Infektionen durchbrechen alle Grenzen, aber die EU und leider jetzt das RPS und LRA versuchen mit ihrer ganzen Macht, die dazugehörigen Heilpflanzen an der EU- Aussengrenze abzuwehren. Da Zulassungen 12 Jahre brauchen, sind dann vielleicht inzwischen bereits 3 weitere Pandemien entstanden. Die EU liefert die heutige junge Generation dem Verderben aus. Denn es gibt noch immer Tausende von Pflanzen im Urwald, die noch nicht einmal einen lateinischen Namen haben. Nun wird aber jede neu wichtig werdende Heilpflanze im Internet von der Pharmalobby ausspioniert: Wird irgendwo in der Welt von einer Einnahme als Pulver oder Tee berichtet, was ja immer der Fall ist, bewirkt sie umgehend, dass diese Heilpflanze unwiederbringlich als nicht zugelassenes „novel food“ in der Schublade der NFV verschwindet. Auch das Landwirtschaftsministerium Ba-Wü bestätigt das. Damit wird die Bevölkerung mit aller Macht von einer sanften und schnellen Antibiose ausgeschlossen! Mangels Antibiotika starb 1720 In Marseille jeder zweite Einwohner an der Pest – das RPS und LRA nehmen der Bevölkerung jetzt aber dringend benötigte pflanzliche Antibiotika wie z.B. A-3 weg und behaupten, das diene „der Arzneimittelsicherheit sowie dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung“!
- Jeder Mensch hat das Grundrecht auf Heilung von Malaria: Keine Infektionskrankheit tötet so viele Menschen wie die Malaria; deswegen wurde anamed mehr und mehr nach wirksamen Heilpflanzen hierfür angefragt, und 1997 kam der Durchbruch durch die "Wiederentdeckung" der Pflanze Artemisia annua auch und gerade als Hausmittel für betroffene Familien weltweit. Da in jedem Land andere Unterarten verbreitet sind mit unterschiedlichen Wirkstoffen, und da die WHO meinte das sei damit höchst gefährlich, entschied sich anamed für eine spezielle Züchtung und nannte diese "Artemisia annua anamed" oder kurz A-3. Durch Studien der Universität Tübingen wurde die anamed Arbeit hierfür immer bekannter, denn der Leiter für pharmazeutische Biologie, Professor Lutz Heide, konnte zeigen, dass durch Trinken des A-3-Tees bei freiwilligen Studenten ein Mehrfaches des notwendigen Blutspiegels gegen Malaria erreicht wurde. Am 21.7.1999 organisierte die Uni Tübingen eine große Pressekonferenz hierzu, am 11.2.2000 organisierte der Ba-Wü Sozialminister F.Repnik (CDU) eine große A-3 Malaria -Konferenz in Tübingen mit anamed Vertretern aus Congo, Ukraine und Deutschland.
Sein Motto: „Die Behandlungsangebote sind vergleichsweise leicht verfügbar und finanziell erschwinglich. Es besteht daher auch eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung“ (Anhang 13). Daraufhin erhielt der anamed Verein Unterstützung für die weltweite Verbreitung von A-3 gegen Malaria zum Beispiel von der Landesstiftung Ba-Wü in Höhe von 20.000 Euro, vom Ba-Wü Gesundheits- und Wirtschaftsministerium zusammen in ähnlicher Höhe, vom Landtag Ba-Wü bzw. Staatsministerium in Höhe von 50.000 Euro. All diese Unterstützung diente dem weltweiten Inverkehrbringen des Rohstoffes A-3 in voller Übereinstimmung mit dem Staat, ebenso durch die Preisverleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirt´s Schülerin, genannt „Artemisiafrau“ Hannelore Klabes 2010 in Stuttgart (!). Dagegen behauptet das RPS jetzt in seiner Untersagung vom 25.7.24, Seite 17, ein Verbot der Herstellung und des Inverkehrbringens von A-3 diene „der Arzneimittelsicherheit sowie dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung“. Damit kriminalisiert das RPS im nachhinein die CDU, die Ethikkommission der Universität Tübingen, die Landeskirche, die Landesstiftung, das Gesundheits- Wirtschafts – und Staatsministerium und letztendlich die 30 Professoren der Ethikkommission Tübingen. Diese erlaubten die Gabe von A-3 Rohstoff als alleiniges Mittel an schwerkranke Malariapatienten in Congo und Uganda im Vergleich zu Chloroquin.
Warum fördert heute die bayrische CSU Regierung den Anbau von TCM Heilpflanzen, warum fördert im Jahr 2000 die CDU die anamed-Naturheilkunde Tagung gefördert und heute, in einem – von einem ehemaligen Biologielehrer grün regierten Ba-Wü - kämpft die Regierung gegen Heilpflanzen? Das verstehe wer will. Unsere Auswertungen: Im Sommer 2011 haben wir Fragebögen an alle Artemisia-Kit-Empfänger aus den Jahren 1996-2009 versandt. 83 Fragebögen kamen zurück. Zum Zeitpunkt der Befragung wuchsen 33.504 Pflanzen, das entspricht 3 Hektar. Geerntet wurden von den 83 Partnern insgesamt 31 Tonnen getrocknete Artemisiablätter, genug zur Behandlung von 885.000 Malariapatienten! Beobachtet wurden 34.447 Patienten zur Malariabehandlung; davon wurden nur mit A-3 geheilt: 32.293. Der Behandlungserfolg lag daher durchschnittlich bei 94%. In 6 Projekten in Kenia wurden 140 Kinder unter 5 Jahren mit A-3 Tee behandelt, der Erfolg wurde mit 100% angegeben.
In einer Studie des Gesundheitsministeriums Uganda (Patrick Engeu, NCRI,Ministry of Health,Kampala)) wurden die Auswirkungen der regelmäßigen Einnahme zur Malariaprophylaxe bei 191 Mitarbeitern der Blumenfirma Wagagai untersucht. Ergebnis: „Artemisia annua-Tee, einmal wöchentlich eingenommen, schützt vor Malaria-Angriffen.... Ein Jahr lang verringerte Artemisia-Tee die Zahl der Malaria-Episoden um 36 %... Schwere Malaria-Fälle traten in der Artemisia-Tee-Gruppe generell seltener auf... Insgesamt wurden keine schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse verzeichnet... Artemisia-Tee ist eine sehr kostengünstige Methode zur Vorbeugung von Malaria“ . Quelle: https://blog.sig.ias.edu/post/83022928877/malaria-prophylaxis-a-medicinal-tea-from-uganda
- Jeder Mensch hat ein Anrecht auf Prophylaxe und Heilung von Corona: Infolge der Auswirkungen der Klimakatastrophe sind ungefragt neue, auch tropische Mikroben und Parasiten auch in Europa zu erwarten; die dazugehörigen Heilpflanzen müssten gerade deshalb verfügbar sein, statt ausgegrenzt zu werden. Die Viren Sars-1 und Sars-2 haben ihren Ursprung offensichtlich in China. Andererseits: Artemisia annua, in China gewachsen, wurde in einer chinesischen Publikation schon 2005 als eines der vielversprechendsten Mittel (und die einzige, leicht kultivierende Pflanze) gegen Sars-1 empfohlen. Das Virus Sars-2 überschritt nun 2019 alle Grenzen und löste die Corona Pandemie aus; ABER: die antivirale, entzündungshemmende Heilpflanze Artemisia annua, die nach der Erfahrung unserer ärztlichen Mitarbeiter am meisten wirksam ist, soll nach dem Willen der EU noch nicht einmal als „traditionelles Heilmittel“ in Europa zulassungsfähig sein! Soll ich als Bürger jetzt legal sterben oder darf ich illegal überleben? Bundeskanzler Scholz hat in seiner Neujahrsansprache betont (Stgt. Nachrichten 31.12.2021):"Tun wir miteinander alles - aber auch wirklich alles - dafür, dass wir Corona im neuen Jahr endlich besiegen können". Neue anticovidale Medikamente haben nun eine hohe Priorität, weil neue Virusvarianten oder gar ein neues Sars-3 Virus der Erkennung durch Impfstoffe entgehen können. Nach einer am 15.-17. Oktober 2021 erfolgten Rundmail-Umfrage bei Bezieher /innen von Tee A-3 haben innerhalb von drei Tagen 1832 Personen geantwortet und erklärt, dass sie mit der Qualität der gelieferten A-3 sehr zufrieden sind und eine Vielzahl günstige Wirkungen bei sich oder ihren Familien, Freunden, Patienten usw. beobachten konnten. Darunter waren auch 75 Ärzte. Auf die Frage, „wieviel Personen haben durch Ihre Information bis heute Artemisia annua anamed in der EU eingenommen“, waren die Antworten: 3220 Krebspatienten, und 5180 Coronapatienten und 4542 weitere Patienten. Auf die Frage ob es eine gefährliche Verschlechterung des Zustands der Patienten gegeben habe, berichteten 74 von ihnen, dass bei ihren Beobachtungen der Patienten zu 0 % schwere Nebenwirkungen aufgetreten sind. 1 Arzt gab keine Antwort. Antworten gaben auch 44 Heilpraktiker. Sie begleiteten 577 Krebspatienten, 1240 Coronapatienten und 1490 weitere Patienten bei deren selbstgewählter Artemisiatherapie. Alle 44 Heilpraktiker gaben an, dass dabei zu 0% schwere Nebenwirkungen auftraten. Am ehesten noch wurde wegen des bitteren Geschmacks die Einnahme abgebrochen.
- Zum Menschenrecht auf Heilung von Krebs:
---Dr. Hirt ist kein Laie. Er machte von 1975-1978 seine Promotion am Deutschen Krebsforschungszentrum über die Bedeutung von Immunstimulantien in vitro und in vivo. Seine Arbeit war die Basis für viele Studien der Industrie über die Immunabwehr gegen Krebs. Dr. Koch und Dr. Sudowe im Mainz waren an A-3 interessiert und untersuchten, warum viele Brustkrebspatienten positiv auf die Einnahme von A-3 reagierten. Es erwies sich, dass die Immunstimulation durch Aktivierung der Natural Killer Zellen bei 29 untersuchten Brustkrebspatientinnen durch A-3 von 100 auf 250% anstieg. Inzwischen gibt es 4000 Patente auf Artemisia annua oder deren Inhaltsstoffe, viel davon zum Thema Krebs.
---Hirt verspricht keine Krebsheilung; er verweist alle Krebspatienten an den DNB mit folgendem Text:
Wenn Sie ein gesundheitliches Anliegen oder Problem haben und den Rat eines naturheilkundlichen Therapeuten wünschen, melden Sie sich bitte bei der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Naturheilbundes eV unter der Telefonnummer 07237/4848-799 oder per Mail an dnb-sprechstunde@naturheilbund.de Die DNB-Therapeuten rufen Sie daraufhin zeitnah an. Es erfolgt von dort keine direkte Beratung zum Produkt Artemisia, sondern ein ganzheitlicher naturheilkundlicher Rat.
---In einer Umfrage (s.o.) antworteten auch 75 Ärzte. Auf die Frage, „wieviel Personen haben durch Ihre Information bis heute Artemisia annua anamed in der EU eingenommen“, waren die Antworten: 3220 Krebspatienten; Auf die Frage ob es eine gefährliche Verschlechterung des Zustands der Patienten gegeben habe, berichteten 74 von ihnen, dass bei ihren Beobachtungen der Patienten zu 0 % schwere Nebenwirkungen aufgetreten sind. 1 Arzt gab keine Antwort.
---Wissenschaftliche Studien erklären die Einwirkung von Artemisia auf Tumorzellen:
- Zerstörung der Tumorzellen durch Artemisinin-Radikale; b. "Abschnüren" des Tumors durch Hemmung der Angiogenese (Hemmung der Bildung von Blutgefäßen zur Versorgung des Tumors);c. Stimulation der Natural Killer Zellen z.B. gegen Metastasen; d. Hemmung der Resistenzbildung gegen Chemotherapeutika
e.Erhöhung der Radiosensibilität von Tumorzellen; f. Metastasen werden weniger haftend und zirkulieren dadurch länger im Blutkreislauf und können somit leichter von den körpereigenen Immunzellen zerstört werden.
---Wer sich als Krebspatient heute mit Artesunate mitbehandeln will, muss mit privat zu zahlenden Mehrkosten von 10-20.000 Euro pro Jahr rechnen. Wenn der Arzt eine „chemische“ Immunstimulation verschreibt, z.B. mit Nivolumab, hat die Krankenkasse Kosten pro Jahr: Ca. 100.000 Euro (BRD), ca 1 Million USD (USA). Das mediane Gesamtüberleben bei einem Karzinom beträgt nur 2,1 bis 2,4 Monate, die Nebenwirkungen sind heftig. Nimmt der Patient dagegen kombiniert Artemisia annua/Moringa je 5g/Tag, liegen die Kosten bei etwa pro Jahr: 1000 Euro: Einsparung also von 99% ; das mediane Gesamtüberleben ist nach unseren Beobachtungen länger, die Nebenwirkungen sind gering, Forschungen sind willkommen! Quelle McCrea, C., Johal, S., Yang, S. & Doan, J. Cost-effectiveness of nivolumab in patients with advanced renal cell carcinoma treated in the United States. Exp Hematol Oncol 7, 4 (2018). Die Ausgaben für Arzneimittel sind bei den gesetzlichen Krankenkassen in den ersten vier Monaten des Jahres enorm gestiegen. „Hochgerechnet auf das Jahr 2024 werden die Versicherten und Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung mit zusätzlich sechs Milliarden Euro belastet. Genau das wollte Hirt sein ganzes Leben lang vermeiden: Dass Arzneimittel nur noch für reiche Bürger oder reiche Länder erschwinglich sind.
II Zu den Überschriftenvorschlägen
II.1.:Die Landesregierung bestraft mit 60.000 Euro was sie mit 50.000 Euro finanziert hat.
Die bundeseigene Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GIZ unterstützt seit 2023 die Gruppe anamed Maniema im Ostkongo mit 50.000 Euro im Anbau und Anwendung von explizit A-3 Malariatee. Den gleichen Betrag spendierte die Landesregierung Ba-Wü für die identischen Ziele in Burundi über den Verein anamed international e.V. in Winnenden, mit den Worten von MdL Häffner „Der Austausch über Heilpflanzen, die insbesondere von Malaria- und Aidspatienten (z.B. Artemisia annua) genutzt werden können, befähigt Menschen ohne Zugang zu modernen Arzneimitteln, mit vorhandenen Mitteln eigenverantwortlich und nachhaltig Gesundheitsvorsorge zu leisten.“ Dafür bedanken wir uns und betonen aber: „Menschen ohne Zugang zu modernen Arzneimitteln“ gibt es inzwischen auch Hunderttausende in Europa, denken wir nur an Flüchtlinge die keinen oder nur einen minimalen Krankheitsschutz genießen dürfen; denken wir an Millionen von Europäern, die sich „moderne Arzneimittel“ ebenso nicht leisten können weil die Krankenkassen deren „Mondpreise“ nicht bezahlen wollen, z.B. 2 Ampullen Lenacapavir für 40.000 Euro pro Jahr für Aidsprophylaxe (7). Es wäre deswegen ein „umgekehrter Rassismus“, den Afrikanern etwas zu ermöglichen und gleichzeitig den Europäern (oder geflüchteten Afrikanern in Europa) es zu verweigern, die – dank dieser Entwicklungshilfe – gewonnenen Erfahrungen in anamed - Aids Kliniken in Afrika auszunützen. Siehe das - dank dieser staatlichen Unterstützung entstandene - Buch „Aids and Natural Medicine“, kostenloser Download bei www.anamed-edition.com
II.2.:---Hirt: Landesregierung jagt mit 8 Polizisten lieber Blumen statt Terroristen
Momentan erleben wir mit Schrecken, jetzt gerade in Solingen, wie Terroristen freie Hand haben zum Morden, weil der Polizei nicht genügend Personal zur Verfügung steht. Umso erschreckender ist es für uns, dass bei der, Entschuldigung für den Ausdruck, „Jagd auf die Blume Artemisia“ am 10.5.2022 , 4 Personen aus der Verwaltung plus 8 gut bewaffnete Polizisten eine kleine Mietwohnung in Winnenden stürmen, in einem kleinen Wohnzimmer sich 3 Stunden lang auf die Füße treten, um abzuwarten, bis sich die Staatsanwältin eine Kopie vom teemana Umsatz am Computer heruntergeladen hat, den sie genauso gut auch per email hätte bekommen können. Hinterlassen haben sie eine Hausfrau, die zusätzlich zu ihrem Diabetes jetzt auch noch ein lebenslanges Trauma mit sich herumträgt. So werden Polizei-Ressourcen verschleudert! Dezernent Holzwarth sagte uns am Mit der jetzigen Anzeige des RPS und LRA ist es nur eine Frage der Zeit, bis diese Razzia wiederholt wird, denn auch das stimmt: „Unterlassene Hilfeleistung für Sterbenskranke“ wäre schlimmer als alle Razzien einer mitleidlosen Regierung zusammen.
II.3.:Handwerker entscheiden, ob Krebskranken der „Stecker gezogen wird“
---A-3 gegen Krebs wirkt manchmal gar nicht, manchmal etwas, und manchmal wirkt nichts mehr außer A-3. Dr. med. Martin Fritz schreibt beispielsweise: „Ich habe als Hausarzt direkt beobachten können, wie Tumore (äußerlich sichtbare Tumore) nach Gebrauch von Artemisia annua-Tee innerhalb weniger Wochen vollständig abschmelzen….Diese Wirkungsweisen, die ich hier berichtet habe, sind auf molekularer Ebene genau geklärt und es gibt darüber überhaupt keine Diskussion….Traurig ist, dass sich meine Kollegen aus der Wissenschaft dieses Themas kaum annehmen und es immer einen komischen Beigeschmack hat, sobald man sich mit Pflanzenmedizin beschäftigt. Artemisia annua jedenfalls ist eine unglaublich wirksame und bestens erforschte Heilpflanze“
--- Viele Sachbearbeiter beim LRA waren früher Handwerker und haben sich dann zur Lebensmittelkontrolle weitergebildet. Wunderbar. Aber warum verlangt der Landrat von ihnen, sich zum Entscheider über Leben und Tod von Patienten zu erheben? Das dürfte nicht einmal ein Arzt. Wie kann ein Sachbearbeiter namens R. ohne jegliche medizinische Ausbildung dem oben genannten Dr. Martin Fritz das Werkzeug aus der Hand nehmen, um Todkranke das Leben zu verlängern? Wie ist es möglich dass er am 29.4.2021 entscheidet, A-3 zu verbieten mit den Worten: „Unzählige Briefe und E-Mails von Verbrauchern und Medizinern, die ebendiese Verwendung als Tee zur Krankheitsprävention und Immunstärkung beschreiben, liegen vor“. Hier wird kranken Menschen von Vertretern der Lebensmittelkontrolle (!) „der Stecker gezogen“, weil die Interessen der Pharmaindustrie wichtiger sind als Menschenleben. Während das besonnene Institut für integrative Medizin (IFIM) der Alb-Fils Kliniken in Göppingen unter dem dortigen Landrat zur Selbsthilfe mit Heilkräutern aufruft, insbesondere mit Artemisia annua anamed, versucht der Landrat von Rems-Murr genau dieses Produkt für immer zu versiegeln. Ein Landkreis gegen den anderen. Fragen Sie mich nicht, welcher Landrat dann Schwierigkeiten mit dem RPS bekam? Natürlich der Erstgenannte. Morbide gesagt, stellen wir dem Staat, dem LRA und RPS unsere Steuergelder zur Verfügung, um die Hilfeleistung für todkranke Menschen zu unterbinden.
II.4.:---Landesregierung ebnet den Weg FÜR die nächste Pandemie….
Für die Pharmaindustrie sind Antibiotika keine lukrative Produkte; soll deren Einnahme doch bewirken, dass der Patient keine mehr davon braucht; im Gegensatz zu Lifestyle Produkten wie z.B. Schlankmacher oder Potenzmittel. Momentan gibt es einen großen Mangel an Medikamenten weltweit, und die wenigen Antibiotika werden in diejenigen Länder verkauft, die am meisten dafür bezahlen. Treten nun neue Keime auf wie
Viren, Parasiten, Bakterien, so überwinden diese alle Grenzen. Heilpflanzen aber werden an den EU Grenzen abgewiesen! Die Pharmaindustrie hat Null Interesse, Heilmittel für Pandemie- Erkrankte (zum Beispiel Long-Covid-Kranke, MPox-Erkrankte) zu entwickeln, da der Gewinn in keinem Verhältnis zum Forschungsaufwand steht. Bleiben also nur noch lokale Heilpflanzen übrig, wie wir es bei Corona erlebt haben: Die Pandemie nahm ihren Anfang in China, aber eben auch die Artemisia annua als heilende Pflanze. Bei einer neuen Pandemie „A“ wird aber auf Druck der nichts - produzierenden Chemie-Industrie einer biologischen Alternative „B“ ein Riegel vorgeschoben: Zunächst prüft das Landwirtschaftsministerium Ba-Wü via Internet, ob irgendwo auf der Welt die Pflanze „B“ bereits eingenommen wurde: dann stuft es „B“ als Novel Food ein und ein Unternehmer muss mit 5 Jahren rechnen, bis er es wieder aus der Novel Food Verordnung herausgelöst hat; anschließend muss er 12 Jahre lang Forschungen machen, bis das Produkt B als Arzneimittel in den Handel kommt: Nach 17 Jahren hat er dann ein Produkt für 2-3 Milliarden Kosten entwickelt, das keiner mehr haben will, da es ja in der Zwischenzeit bereits zur Pandemie C, D, E usw. gekommen ist. Mit dieser Politik zerstört die Regierung alle Zukunftshoffnungen der Jugend und treibt sie bewusst und gewollt in Depressionen und in die Arme der AFD und anderer Protestparteien.
II.5.:--- Hirt beantragt Kirchenasyl für die „Königin der Heilpflanzen“
In der Literatur, zum Beispiel von Barbara Simonsohn, wird Artemisia annua als „Königin der Heilpflanzen“ bezeichnet. Es ist nicht meine Schuld, dass immer mehr über diese Pflanze geforscht wird. Es sind bereits weltweit 4000 Patente dazu angemeldet! Da zu erwarten ist, dass diese „Königin“ immer mehr von der Pharmaindustrie als solche vereinnahmt und bekämpft wird; weil riesige Summen kirchlicher Gelder in diese „Königin“ in Katastrophengebiete geflossen sind; weil christliche Kliniken in aller Welt auf dieses für sie kostenlose Produkt angewiesen sind usw. bitte ich alle Kirchengemeinden im Raum Rems-Murr, aber auch in Deutschland und weltweit, den Vorräten dieser Pflanze Asyl zu gewähren. So wie die Klosterheilgärten in aller Welt durch hohe Mauern vor weltlicher Bürokratie, industriellem Neid und Korruption geschützt wurden, brauchen wir heute wieder christliche Gemeinschaften, die diese Königin vor dem Zugriff des Staates zu schützen bereit sind. Bitte schreiben Sie mich an, danke! Einen längeren Text hierzu sende ich gerne zu.
III Warum Hausmittel für die Menschheit überlebenswichtig sind, am Beispiel von A-3
III.1.: Hausmittel sind laut Wikipedia „einfache häusliche Mittel und Maßnahmen zur Selbstmedikation, die unter anderem privat, oft familiär oder auch in Ratgebern überliefert werden……Insbesondere Hausärzte und Heilkundige kennen …. einige Hausmittel und beziehen sie in ein Behandlungskonzept mit ein. Oft werden bestimmte Nahrungsmittel oder Tees ….verwendet. Die Sozialmedizin sieht die Anwendung von Hausmitteln als Teil der autonomen, selbsttätigen Mitwirkung des Patienten. Als problematisch gelten Hausmittel im medizinischen Bereich, wenn sie eine Erkrankung verschlimmern oder eine rechtzeitige ärztliche Behandlung verzögern“. Um dies auf A-3 zu beziehen: Es war uns immer wichtig, dem Patienten die Möglichkeit geben, sich (zumindest zunächst) selbst zu behandeln. Deswegen haben wir den Tee nicht zu Kapseln oder Tabletten verarbeitet, denn das wäre ein Schritt weg vom (zulassungsfreien) Hausmittel hin zum (zulassungspflichtigen) Arzneimittel. Wir freuen uns, dass eine große Zahl von „Ärzten und Heilkundigen“ Artemisia in ihr Behandlungskonzept einfügen. Damit sie das tun können, sind wir in Kontakt mit einer Reihe von wissenschaftlichen Instituten und mit Universitäten in aller Welt. Alle Patienten werden in unseren Publikationen darauf hingewiesen, in enger Kooperation mit guten Ärzten und Heilpraktikern zu arbeiten; in unserer Verabredung mit dem DNB (Deutscher Naturheilbund e.V.) bekommt jeder Anfragende wunschgemäß einen Arzt in seiner Nähe vermittelt. Somit ist gewährleistet, dass in der Kombination von „chemischer“ und „biologischer“ Medizin optimale Gesundheitserhaltung erreicht wird. Unsere Initiative „anamed“ setzt sich dafür ein, dass auch bei Hausmitteln klar und deutlich Wirkungen und Nebenwirkungen aufgelistet werden – davon sind wir in der Gesundheitspolitik „dank“ der europäischen Pharmalobby aber noch meilenweit entfernt..
Hardware ist nutzlos ohne Software: Der Leiter der Björn Steiger Stiftung sagte anlässlich des 50 jährigen Jubiläums, dass die ganzen Autos und Rettungshubschrauber nichts nützen, wenn die Leute sich nicht selber zu helfen wissen: „Die ganzen Hausmittelchen haben viele mittlerweile wieder verlernt. Sie würden das System grundlegend entlasten. Bei Betrachtung anderer europäischen Ländern sieht man… Deutschland hinkt 20 Jahre hinterher“ (2)
III.2. Pflanzen, auch als Hausmittel, brauchen keine Zulassung. Pflanzen per se, frisch oder getrocknet, gelten als Rohstoffe und sind daher (mit Ausnahme von Cannabis & Co) nicht zulassungsbedürftig. Natürlich können die Verwaltungen verlangen, dass auf Etiketten Hinweise abgedruckt werden müssen, ähnlich wie in USA üblich (not registered by FDA) usw; allerdings sollten zu Warnhinweisen dann auch positive Hinweise abgedruckt werden, um eine objektive Meinungsbildung des Kunden zu gewährleisten. Bei Artemisia annua könnte ein solcher Hinweistext als beigelegter Infozettel oder als zusätzliches Etikett zum Beispiel lauten (Literaturstellen hier nur zur Erläuterung). VORSCHLAG:
HINWEIS ZUM ROHSTOFF : Vielfältige Verwendung, zum Beispiel in der Salbenproduktion. Artemisia annua wird in der amerikanischen Duke-Liste „allgemein als sicher anerkannt“, (generally accepted as safe) (3); ist in Deutschland seit 1996 als Nahrungsergänzungsmittel im Handel (1) und in Kinshasa/RDC als Medikament zugelassen. In der Stoffliste der Bundesregierung heißt es zu Artemisia annua: „wichtiges, neues Antimalariamittel, traditionelles Tonikum, fiebersenkend, antibiotisch“. Rohstoff, denn für das In-Verkehr-Bringen als Lebensmittel in der EU gibt es noch keine Zulassung.
III.3 Artemisia darf nicht in den Mühlen der Pharmalobby verschwinden. Prof Kooy, Uni Sidney Australien, bringt das in seiner Veröffentlichung von 2013 (5) genau auf den Punkt, nämlich dass
--- die WHO alles blockiert, was irgendeine Zulassung ermöglichen könnte;
--- die Unterschiede im Artemisinin-Gehalt von 0,01- 1,34 % variieren, es also höchst notwendig war, dass anamed einen konstanten Wirkstoffgehalt garantieren konnte mit A-3
--- man einen "Business Plan" benötigt als Lösung des Problems, was wir ja dann 2015 mit der anamed-edition im Einklang mit dem RPS machten....
III.4. Auch Hausmittel sollten ständig neu untersucht und verbessert werden.
Dafür waren und sind wir in Kontakt unter vielen anderen mit folgenden Institutionen:
- Institut für pharm. Biologie, Universität Tübingen (Klinische Studien und Blutspiegelmessungen an Probanden)
- Max Planck Institut Leipzig Prof Seeberger
- Universität Graz/Österreich Prof Max Moser
- Gesellschaft für biologische Krebsbekämpfung GfbK
- Universität Hohenheim (Qualitätsverbesserungen, Trocknungsmethoden)
- WHO (Dr. Xiaorui Zhang, Coordinator for traditional medicine)
- Universität Kinshasa/RDCongo
- Landwirtschafts- Universität Campinas/Brasilien
- Universität Kampala /Uganda
III.5. Hausmittel können auch bei schweren Krankheiten lebensrettend sein; das ist kein Grund, sie zu verbieten. Als Beispiel möchte ich die Benin-Malariastudie (4) anführen, wo 100% der Malariapatienten geheilt wurden. Dort heißt es in der Zusammenfassung: Nach Abschluss dieser klinischen Versuche können wir sagen, dass der Tee aus der in Benin angebauten Artemisia annua L. bei der durch Plasmodium falciparum verursachten Malaria wirksam ist. So wurde ein starker Rückgang der Parasitämie beobachtet (mehr als 70% der Parasitenlast bereits am ersten Tag eliminiert), eine Fieberfreiheit am Tag 14 von 100% und eine Parasitenfreiheit nach 28 Tagen von 100%. Darüber hinaus sind die klinische und biologische Verträglichkeit gut. Wir sagen: Da die Malaria in Afrika Todesursache Nummer 1 für Kinder unter 5 Jahren ist und auch in Europa deutlich zunehmen wird, benötigen wir schon jetzt einen großen Vorrat dieses Rohstoffes in Europa! Dazu bieten wir den Gesundheitsministerien in Bund und Ländern unsere Zusammenarbeit an.
IV Zusammenfassung:
Sehr geehrte Verantwortliche im LRA und RPS: Machen Sie sich überhaupt die Mühe, die Zeichen der Zeit zu erkennen? Die heutige Jugend sieht schwarz für die Zukunft, wählt erstaunlich viel Protestparteien wie die AfD, bekommt mehr Krebs als früher. Die ganze Weltbevölkerung ist durch Medikamentenknappheit, Krieg und Klimakrise wahrhaft genug gebeutelt, warum müssen Sie den Menschen ihre Aussichten noch mehr verdunkeln? Wer Heilpflanzen anbaut, schützt doch das Klima mehr als derjenige, der eine chemisch-pharmazeutische Firma hinstellt! Und während andere Länder stolz auf ihre religiöse Kultur und Basis stolz sind, hat Deutschland seine christliche Basis über Bord geworfen. Dass das Grundgesetz als Basis die 10 Gebote hat, weiß heute fast niemand mehr. Im Buch der Bibel, Sirach 38,4 heißt es: "Der Herr lässt die Arznei aus der Erde wachsen, und ein Vernünftiger verachtet sie nicht". Europa macht mit seiner Politik ganz Europa zu "Unvernünftigen", indem es diesem Bibelvers ein Verfalldatum gesetzt hat: Was laut NFV nicht vor dem 15.5.1997 in nennenswertem Umfang in der EU konsumiert wurde, wird durch EU-Politik faktisch verboten.
Anlässlich einer Videokonferenz hat der Sprecher des Landkreises Rems-Murr, Gerd Holzwarth erklärt, eine gewaltige Menge von Zuschriften lasse keinen Zweifel daran, dass die Moral, also Gesundheits - und Lebensschutz durch A-3 auf unserer Seite sei, das gelte aber eben nicht nach dem Gesetz. Liebes Landratsamt, liebes RPS, liebe Landesregierung, lassen Sie uns zusammen arbeiten damit unmoralische Gesetze für immer verschwinden.
V LITERATUR und ANHÄNGE
- Uwemba-Pastillen seit 2012 in Deutschland im Handel: https://uwemba-pastilles.de/ueber-uns/
- Siehe unten Anlage 2
- https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3527585/
- https://www.researchgate.net/publication/279454274_Etude_de_l'efficacite_et_de_la_tolerance_d'une_tisane_a_base_de_Artemisia_annua_L_Asteraceae_cultivee_au_Benin_pour_la_prise_en_charge_du_paludisme_simple
- Siehe unten Anlage 5
- Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=LPk6pRH5xKw
- https://www.deutschlandfunk.de/lenacapavir-hoffnung-und-ernuechterung-auf-aids-konferenz-dlf-bd8ea202-100.html
(12) Deutsche Apothekerzeitung vom 9.6.2016 Seite 66
(13) Repnik- Einladung, bitte Kopie von mir anfordern
(14) https://www.who.int/publications/i/item/9241594438
Abkürzungen:
A-3 = Artemisia annua anamed
LRA = Landratsamt
RITAM = Research in Tropical Anti Malarials
RPS = Regierungspräsidium Stuttgart
WHO = World Health Organisation
Anlage 2: Björn Steiger Stiftung, Festakt 50 Jahre Notruf Pierre-Enric Steiger, 20.September.2023 Festakt 50 Jahre Notruf – Podiumsinterview, YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=AQG49v1KikI / Minute 35:45 – 40:22 “Wir müssen die Notrufzentralen in Deutschland anders aufstellen. Bei einem Blick ins Ausland erkennen wir, dass es dort größtenteils erfolgt ist. Das heißt, dass eine Notrufzentrale auch in der Lage ist, an den nächsten Hausarzt zu vermitteln, dass Sie beispielweise bei hohem Fieber den Leuten erklären können, wie Wadenwickel funktionieren. Die ganzen Hausmittelchen haben viele mittlerweile auch wieder verlernt. Das würde das System grundlegend entlasten. Bei Betrachtung anderer Europäischen Ländern sieht man, dass diese Änderungen etwas gebracht haben. Deutschland hängt 20 Jahre hinterher. Mit der aktuellen Situation lassen wir die Rettungsdienste alleine, wir lassen die Leitstellen alleine, und deshalb braucht es da ganz dringend Abhilfe.“
Anlage 5: Kooy schreibt: (Auszug übersetzt von deepl.com)....Die jüngste Stellungnahme der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Verwendung von A. annua zur Behandlung von Malaria kam zu dem Schluss, dass A. annua in keiner Form, insbesondere nicht als Teeaufguss, verwendet werden sollte… Aufgrund der widersprüchlichen Ergebnisse in diesen Berichten und der WHO, die vorschlägt, dass "umfangreiche grundlegende und klinische Forschung erforderlich wäre, um zu zeigen, dass nicht-pharmazeutische Formen von A. annua keine artemisininresistente Parasiten fördert" (Hirt: Das würde Milliarden kosten, selbst die Pharmaindustrie konnte noch nie so einen Nachweis für ihre Tabletten erbringen), ist es unser Ziel, mit dieser Übersichtsarbeit die gesamte aktuelle Literatur auszuwerten......Wir wissen, dass die Menschen A. annua in verschiedenen Formen für die Behandlung verschiedener Krankheiten verwenden. Sie werden dies auch weiterhin tun, und zwar aufgrund der Verfügbarkeit, der Kosten, der offensichtlichen Wirksamkeit, aber auch aufgrund eines (Hirt: wachsenden) Mangels an Vertrauen in die westliche Medizin. Wir wissen, dass diese Pflanze das Potenzial hat, zur Lösung einiger der größten Gesundheitsprobleme der Welt beizutragen. Aufgrund ….. der völligen Zurückhaltung, in die Erforschung dieser Pflanze zu investieren, laufen wir in der Tat Gefahr, die Artemisinine gegen resistente P. falciparum-Parasiten zu verlieren. Wir müssen verstehen, welche Komponenten für eine optimale Wirksamkeit erforderlich sind und wie man diese TCM verabreicht, um die gewünschten klinischen Endpunkte zu erreichen. Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass wir hohe Ansprüche an ein traditionelles Arzneimittel stellen und damit die Spielwiese der Pharmaindustrie betreten. Das Hauptproblem oder die Hauptbeschränkungen sind daher vielleicht nicht einmal wissenschaftlicher Natur, sondern einfach wirtschaftlicher und politischer Natur. Liegt die Antwort auf diese Probleme im Zusammenhang mit der traditionellen Verwendung von A. annua vielleicht darin, dass wir einen anständigen Business -Plan aufstellen sollten?