2021: Wir fordern eine Akzeptanz der Natürlichen Medizin bei Corona

von Hans-Martin Hirt

Aktualisiert am 09.09.2022

 

Teil I: Zusammenfassung

  1. Begründung A
  2. Begründung B
  3. Begründung C
  4. Begründung D

Teil II: Ausführliche Begründung

  1. A) Anamed: die jetzige Situation ist unbefriedigend.
  2. B) Anamed: Zur Situation der Impfstoffe
  3. C) Anamed: Gründe für den Einsatz von A-3
  4. D) Anamed: Not/Eilzulassung
  5. E) Stellungnahme Dr. med. Martin Fritz
  6. F) Stellungnahme Prof. Dr. Max Moser

 

Teil I: Zusammenfassung

Gesundheitssysteme vor dem Kollaps, steigende Todeszahlen und gefährliche Mutationen:  Politiker sehen als einzige Lösung starke Lockdowns verbunden mit einer umstrittenen Impfung. Eine lebensrettende Phytotherapie als Zusatz oder gar als Alternative zu Lockdown und Impfungen wird hier vorgestellt. Eine Notfallzulassung sollte dringendst erteilt werden.

Eine persönliche Begründung dieser Petition durch Dr. pharm. Hans-Martin Hirt:

1) Begründung A: Andauernde Lockdowns reduzieren die physische, psychische und wirtschaftliche Gesundheit unserer Bevölkerung.

2) Begründung B: mRNA-Impfstoffe wurden entwickelt, aber sind nicht in ausreichender Menge vorhanden und in ihrer Langzeitwirkung völlig unerforscht. Weite Teile der Bevölkerung verweigern daher diese Impfung und fordern Alternativen.

3) Begründung C: mit Artemisia annua steht eine Heilpflanze zur Verfügung, welche prophylaktisch und therapeutisch gegen Corona-Infektionen eingesetzt werden kann. Erfahrungen in vitro und in vivo liegen vor. Die Versorgung der Bevölkerung mit dieser Pflanze ist aber durch die Novel-Food Verordnung untersagt, was in der jetzigen Situation mit unterlassener Hilfeleistung gleichzusetzen werden könnte . Unzählige Todesfälle könnten verhindert werden.

4) Begründung D: Der Begriff  Notfallzulassung ist für Deutschland juristisch nicht definiert. Aufgrund der Krisensituation wurden von der EU eigentlich nicht zugelassene Produkte (in diesem Fall: mRNA-Impfstoffe) nach wenigen Wochen Testung für notwendig erklärt und „notzugelassen“. Umso wichtiger und dringender ist jetzt die Erteilung einer Notzulassung gegen Corona für ein Produkt, dessen ungefährliche Anwendung seit 2000 Jahren (!) beschrieben wird und für das wir eine ausführliche Monographie geschrieben haben (17). 

Teil II: Ausführliche Begründung

  1. A) Die jetzige Situation ist unbefriedigend!

Das Datum 16.12.2020, wird in die Geschichtsbücher der Medizin eingehen: Zum ersten Mal seit dem 2. Weltkrieg muss ein Chefarzt in Deutschland entscheiden, welche Patienten er für das letzte verbliebene Intensivpflegebett „aussortieren“ muss,  damit jemand anderes die Chance bekommt .

Und nur 3 Tage später kommt die Hiobsbotschaft einer neuen ansteckenderen Variante. Es hätte nicht so weit kommen müssen.

Versuchen wir doch, auf die Heilmittel zurückzugreifen, die Jahrtausende erprobt sind und deren Wirkung bei ähnlichen Erkrankungen bereits nachgewiesen ist, als Ergänzung zu Maßnahmen der Hygiene und der Verhinderung von Virusübertragungen.

 

  1. B) Zur Situation der Impfstoffe

Bis jetzt gab es zwei unterschiedliche Impfungen:

  1. a) Lebende Impfstoffe
  2. b) Tote Impfstoffe

Diese üblichen Impfungen basieren auf dem altbekannten Prinzip, dass man den Virus untersucht und Teile davon vermehrt, welche „nicht krank machen“ und daraus einen Impfstoff generiert. Sobald dieser Stoff im Körper angelangt ist, greift das Immunsystem ein und bildet Antikörper, welche bei Kontakt mit dem eigentlichen Virus sofort dagegen vorgehen. Hier ist zu beachten, dass die Erstellung des Impfstoffes sehr zeitintensiv ist.

Jetzt haben sich Virologen eine neue Möglichkeit entwickelt, deren Wirkungen und Nebenwirkungen jedoch noch wenig erforscht sind.

  1. c) mRNA-Impfung

Hierbei wird durch gentechnologische Verfahren die Replikation von gewissen Außenproteinen des Virus ermöglicht. Das bedeutet, wir impfen nicht den inaktivierten Virus, sondern virale RNA-Bestandteile. Die körpereigenen Zellen produzieren daraufhin das virale Protein selber. Die Immunzellen richten sich nun gegen dieses Protein.

Jedoch beinhaltet diese recht unerforschte Methode viele Risiken. Wir können nicht sagen, in welche Zellen die Information gelangt. Ein „Worst-Case Szenario“ wäre beispielsweise der Befall von Nervenzellen. Diese Nervenzellen könnten dann vom Immunsystem als artfremd und gefährlich betrachtet und in Folge bekämpft werden. Eine Auto-Immun-Krankheit wäre die Konsequenz, was so viel bedeutet, dass der Körper sich selbst bekämpft. Heilpflanzen haben demgegenüber den Vorteil, dass Ihre Wirkungen und möglichen Nebenwirkungen seit Jahrhunderten untersucht und bekannt sind.  Durch antivirale Wirkung sowie Dämpfung der Überreaktion des Immunsystems kann der Verlauf positiv beeinflusst und somit auch viele Intensivbehandlungen vermieden werden.

Zitat: Angesichts erster gemeldeter schwerer Nebenwirkungen und nach Warnungen namhafter Experten wird klar, dass die völlig neuartigen RNA-Impfstoffe bei weitem nicht ausreichend getestet wurden, insbesondere hinsichtlich Langzeitfolgen. (Prof Aigner, Tübingen)

  1. C) Anamed: Gründe dafür warum sich der Einsatz von A-3 lohnt!

Es ist unnötig zu betonen, dass das Coronavirus in all seinen Mutationen die ganze Menschheit bedroht. Es ist unnötig zu betonen, dass die Zeit drängt. Die bisherige Suche nach Corona Medikamenten war weitgehend erfolglos.  Deswegen ist es nötig, in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, dass Heilpflanzen in Milliarden von Jahren ein Arsenal von antiviralen Substanzen entwickelt haben, und dass es an uns liegt,  mit diesen Substanzen das Coronavirus zu neutralisieren. Weiterhin vermögen diese Pflanzen gleichzeitig das Immunsystem positiv zu beeinflussen, sodass es zwar gegen das Virus, nicht jedoch gegen körpereigene Zellen aktiv wird. Die am besten gegen das Coronavirus wirkende Heilpflanze heißt Artemisia annua.

C.1) Eine chinesische Studie untersuchte schon 2005 zweihundert Pflanzen aus der traditionellen chinesischen Medizin auf ihre antivirale Wirkung gegen Corona Viren, die die Atemwegsorgane angreifen. Davon waren vier vielversprechend, und von diesen vier wiederum nur eine leicht zu vermehren: Artemisia annua. In dieser Studie, im Internet frei verfügbar, werden Fotos gezeigt, wie Artemisia annua das Zellwachstum von Lungenzellen im Reagenzglas auch unter einer COVID-1-Infektion ermöglicht. Die Forscher ziehen daraus folgenden Schluss: „Die Ergebnisse unserer Studie liefern starke Unterstützung für die Verwendung dieser Heilpflanzen zur Behandlung von SARS-CoV-Infektionskrankheiten.“ Interessant für mich, dass schon damals von Krankheiten im Plural gesprochen wurde, also neue Corona-Infektionen vorausgesehen wurden (10). Hätte man ab 2006 Artemisia annua in großem Umfang angebaut, würden Gesundheitssysteme heute nicht kollabieren, wie es von England am 10.1.2021 berichtet wird.

C.2) Eine amerikanische Studie, vor-veröffentlicht im Januar 2021, belegt, dass alle untersuchten 7 Varietäten von Artemisia annua, darunter auch die Varietät A-3, in vitro gegen Corona wirken. Und zwar in Konzentrationen, die im Körper nach dem üblichen Teetrinken erreicht werden. Die Studie zeigt dass ein Tee auch nach 12 Jahren Lagerung noch aktiv ist. Sie zeigt dass ganz normaler Artemisiatee  in vitro aktiv ist gegen das CoV-2. Der Artemisia Tee war 8 bis 700-mal aktiver als das darin gelöste Artemisinin. Die Studie zeigt, dass Artemisia Tee, als Gesamtextrakt, nicht zu ersetzen ist durch „reine“ Artemisinin-Medikamente, denn diese hätten in den notwendigen Konzentrationen viel zu hohe Nebenwirkungen(16).

C.3) Da diese Pflanze nicht im Europäischen Arzneibuch vermerkt ist, existieren in Europa völlig unterschiedliche Produkte, die sich alle „Artemisia annua“ nennen.  Daher beziehen wir uns in dieser Petition  auf die Monographie, die Dr. pharm Hans-Martin Hirt nach 23 Jahren Erfahrung geschrieben hat und zur besseren Unterscheidung „Artemisia annua anamed“ , kurz Varietät „A-3“, genannt hat (17).  Wir selber haben die Erfahrungen der Bevölkerung zusammengestellt (13)

C.4) In einer Studie (1) der australischen Firma MGC Pharma wird berichtet: Von 50 Covid-19-Patienten (in Israel und Indien) wurden 17 mit Placebo behandelt als Kontrollgruppe. 33 Patienten erhielten eine Mischung aus Artemisinin und Curcumin verabreicht. Das Ergebnis in dieser Doppelblindstudie war: 23,4% der Placebogruppe benötigte Sauerstoffzufuhr, maschinelle Beatmung oder Intensivstation. 100% der Artemisinin+Curcumingruppe benötigte weder Sauerstoffzufuhr, noch maschinelle Beatmung oder Intensivstation. 100% dieser Gruppe wurde gesund und blieb es während der Beobachtungszeit von 15 Tagen nach Beginn der Behandlung. Diese Behandlung könnte nach bisherigen Erfahrungen des Antragstellers noch einfacher verlaufen könnte. Warum? Das entspricht nach in (3) beschriebenen Berechnungen nämlich in etwa einer täglichen Dosis von  6 Gramm A-3 (2 Teelöffel A-3 Pulver zum Einnehmen, oder 4 Teelöffel gebrochene Blätter auf 1 Liter kochend Wasser zur Teezubereitung) plus 4 Gramm des Gewürzes Kurkuma (gemahlen, ein schwach gehäufter Teelöffel davon; erhältlich im Lebensmittelladen oder als pharmazeutisches Präparat ).

C.5) Auch die Firma Mateon erwartet  ähnliche Ergebnisse mit Artemisia Produkten (2).

C.6) Das Max Planck Institut in Potsdam untersucht in weltweiten klinischen Studien, darunter auch an der FU-Berlin, die Wirksamkeit von Artemisia annua bei Corona (5). Die Ergebnisse sind überzeugend und Publikationen dazu in Vorbereitung.

C.7) Mit Unterstützung der Europäischen Union  erschien über diese Pflanze jetzt ein Übersichtsartikel (11), in welchem sechs antivirale Inhaltsstoffe dieser Pflanze beschrieben werden. Weiterhin wird beschrieben, wie diese Substanzen gegen Viren wirken, z.B. Hepatitis C-, Cytomegalie-, Herpes-simplex-, Epstein Barr-, Polyoma- und Papilloma-Virus. Und es wird beschrieben, dass gegen HIV der einfache Teeaufguss mindestens 10-mal besser wirkte als die gleiche Menge an isoliertem Artemisinin.

C.8) Wir sollten ALLE verfügbaren Erfahrungen und Ressourcen verwenden, um die Pandemie zu besiegen. Beeindruckend ist die Studie von Dr. Jose Luis Abreu im Youtube bzw. im Text „The Madagascar Protocol…it is not a Miracle, it is plain science“(8). In Tansania und Madagaskar sind die Infektionszahlen und vor allem die Sterblichkeit der Infizierten auf unglaublich tiefen Werten im Vergleich zu Europa und den USA. Beide Länder unterstützen die Corona Prophylaxe und –Therapie mit Artemisia annua. Ihr Erfolg liegt aber NICHT daran, dass die Bevölkerung dort jünger ist, denn wenn man NUR die Bevölkerung über 25 Jahren bewertet, so ergibt sich bis zum 3.10.2020:

Covid-Infektionen pro Million Einwohner über 25 Jahren: USA: 21888 , Madagaskar: 642

Covid-Todesfälle pro Million Einwohner über 25 Jahren: USA: 919 , Madagaskar: 22.

Dr. Abreu beschreibt, dass wahrscheinlich die massive Verteilung von Artemisia annua an die Bevölkerung zum Schutz vor Malaria auch gleichzeitig eine Erklärung für deren Resistenz gegen Corona ist. Anders ausgedrückt, dass dieses sogenannte „Afrikanische Wunder“ nichts anderes ist als „Traditionelle afrikanische Wissenschaft“! Sein Buch „Artemisia annua Research: Antiviral Properties“ ist im Buchhandel erhältlich.

Fazit: Wenn all das stimmt, dann müsste es keine Triage geben, dann wären die Intensivstationen halbleer ohne Hektik. Deutschland hätte schon im März 2020 in großem Umfang Artemisia anbauen und somit alle Kranken in Deutschland billig behandeln können. Es ist erfreulich, dass die Pflanze Artemisia annua - nach langem Zögern - in der Deutschen Bundesrepublik endlich an Bedeutung gewinnt. Beweis: In der 2020 neu verfassten Stoffliste des Bundesministeriums (BVL) wird über Artemisia annua geschrieben: "wichtiges, neues Antimalariamittel, traditionelles Tonicum, fiebersenkend, antibiotisch". Wenn doch bereits ein Bundesministerium die antibiotische und fiebersenkende Wirkung bestätigt, ist es unverständlich, warum die Bundesregierung die Bevölkerung nicht davon profitieren lässt ???

 

  1. D) Anamed: Wir fordern eine Notfall/Eilzulassung, da A-3 behindert wird.

Aktuelle Situation: Stand 24.1.2021: Gesundheitsminister Spahn hat heute 2000 Antikörper Therapien der Firmen Lilly und Regeeron für 400 Millionen Euro eingekauft, obwohl diese Medizin in Deutschland gar nicht zugelassen ist. Dazu heisst es im ARD Text gleichen Datums: „Nach Bewertung der zuständigen Bundesoberbehörde, des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), lasse das ermittelte Sicherheitsprofil eine Anwendung nach individueller Nutzen/Risiko-Einschätzung in Deutschland grundsätzlich zu, wenn geeignete zugelassene Therapiemöglichkeiten fehlten, so das Ministerium“.

Kommentar: Um wieviel mehr trifft das für Artemisia annua zu! Für 400 Millionen Euro hätte der deutsche Staat bei teemana Eintausend Tonnen Artemisia Tee bestellen können, genug um 5 Millionen Bundesbürger 6 Wochen lang zu behandeln und um 4000 Landwirten ein Jahr lang ein gutes Auskommen zu sichern!!!

Trotz der medizinischen Studien und Hinweise auf eine mögliche Wirksamkeit, trotz nachgewiesener Sicherheit und weitgehender Freiheit von Nebenwirkungen, ist der Erwerb des einfachen getrockneten Pflanzenmaterials dieser Heilpflanze für die Bevölkerung in Deutschland nicht legal. Man kann sich zwar illegal unkontrollierte Ware über das Internet kaufen, jedoch kann hochqualitatives Material nicht legal erworben werden. Ein solches Material wurde in Winnenden entwickelt und seit  1997 der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Mit Hinweis auf die Novel Food Verordnung (NFV) wurde dieser Vertrieb verboten. Diese NFV sorgt dafür, dass Heilpflanzen, die den Nachweis nicht erbringen können, vor dem 15.5.1997 in einem nennenswerten Umfang in der EU verbraucht worden zu sein, erst durch ein langes und teures Zulassungsverfahren die Verwendung innerhalb der EU ermöglicht wird. Für kleine Unternehmen ist es unmöglich, für einen simplen Teeverkauf eine Million Euro oder mehr zu investieren; große Unternehmen sehen zu geringe Gewinnspannen im Produkt. Mit anderen Worten: Die wichtigsten Werkzeuge, die der Schöpfer der Erde den Menschen zur Verfügung gestellt hat, um Krankheiten zu heilen oder erträglich zu machen, werden von der EU mutwillig in die Abstellkammer verbannt.

Mit Hinweis auf diese „Novel Food Verordnung“ der EU Kommission wird z. B. die Initiative teemana nun aktiv behindert und mit hohen Geldstrafen bedroht, weil sie weiterhin getrocknete Blätter dieser Artemisiapflanze als „Rohstoff“ oder „Pflanzenprodukt“ verkauft. Momentan läuft dazu eine Beschwerde in zweiter Instanz am Verwaltungsgerichtshof Mannheim (4) Die pharmazeutische Industrie macht zwar Millionenumsätze mit isolierten Artemisia-Produkten im Bereich Malaria; aber der BPI, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, gab keine Antwort auf unsere Frage, warum diese vielverwendete Pflanze im Herbst 2019 von der EU Kommission nun auf einmal als gefährlich eingestuft wurde. NUN IST ES DRINGEND ZU HANDELN!

Jeder Politiker kann jetzt zum Erfolg dieser Petition beitragen, kann diesen Appell unterstützen, denn, ganz wichtig: der Novel Food Katalog dient der Orientation und entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung! (12) Vielleicht war es richtig, im Falle von Impfstoffen eine Notfallzulassung zu erteilen. Aber mindestens so wichtig ist es, für eine Heilpflanze wie Artemisia annua eine „Notfallzulassung“  zu erteilen, denn immerhin ist ihre Verwendung als Gewürz und als Mittel gegen Fieber in Asien seit 2000 Jahren bekannt, ein Nobelpreis für die Entdeckung der Heilwirkung wurde 2015 vergeben und das enthaltene Artemisinin wird von der WHO als das wichtigste Malariamedikament bezeichnet

Verordnungen fallen nicht vom Himmel, sondern werden von Menschen gemacht und führen manchmal versehentlich - oder absichtlich zugunsten einer Lobby - zu einer Verschlechterung der Situation der Bevölkerung. Die mutwillige oder versehentliche Blockade der antiviralen und immunmodulierenden Pflanze Artemisia annua, die  in der NFV als „nicht zugelassen“ bewertet ist, muss sofort aufgehoben werden.

Ein Paradox: Ein verantwortlicher Politiker, ein Arzt, ein Heilpraktiker,  eine Klinik, ein Schulleiter usw: Sie alle werden zwischen 2 Vorschriften zerrieben: Einerseits dürfen sie Artemisia annua gegen Corona auf Anweisung der Aufsichtsbehörde nicht einsetzen, auch wenn sie wissen, dass sie damit Menschenleben retten können. Andererseits machen sie sich dadurch potentiell strafbar wegen unterlassener Hilfeleistung. Denn im deutschen Strafgesetzbuch (§323)  heißt es: „Wer bei …. gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten…. ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“. 

FAZIT: Die Notfallzulassung ist ein Gebot der Stunde!  „Die Notfallzulassung ist für die Fälle gedacht, wo man einen le­bensbedrohlich erkrankten Patienten hat, dem man nur mit einem Medikament helfen kann, das eben noch nicht zugelassen ist“, sagt im Interview der gesundheits­politische Spre­cher EVP-Christdemokraten im Europäischen Parlament, Peter Liese. Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119011/

Eine solche NOTFALLZULASSUNG brauchen wir ab HEUTE für Artemisia annua. Eine Notfallzulassung ist in Deutschland juristisch nicht definiert und kann daher für eine Stadt, Kreis, Bundesland oder den ganzen Staat erteilt werden; anders gesagt, kein Politiker ist von der Verantwortung ausgenommen!

Unsere Initiative anamed veröffentlicht seit 23 Jahren ihre Ergebnisse über den Einsatz von A-3 gegen Malaria, was erst 2015 im Nobelpreis anerkannt wurde. Unsere Dosierungsrichtlinien für die Anwendung von Artemisia annua gegen Corona in Prophylaxe und Therapie finden sich unter (13). Jeder Anwender kann selber entscheiden, welche Qualität er zu welchem Preis im Internet von einer Vielzahl von Anbietern kaufen will oder ob er die Pflanze selber anbaut und erntet.

Deswegen fordern wir von allen Verantwortlichen:  Für Artemisia annua eine NOTFALLZULASSUNG  zu erteilen, und zwar dringend!

  1. E) Dr. med. Martin Fritz: Stellungnahme zum Thema Notfallzulassung

Vor etwa 12 Jahren besuchte ich eine Fortbildung eines Pfullinger  Hausarztes, der mehrere (aufgegebene) Patienten vorstellte, die er mit Artemisia annua („A-3“)  doch noch erfolgreich behandeln konnte. Besonders beeindruckten mich die überaus positiven Berichte  zweier Patienten mit chronischer Darmentzündung. Da ich damals auch eine Patientin mit dieser Krankheit hatte, die auf die "klassische" Therapie nur unzureichend ansprach, empfahl ich ihr diesen Tee. Deren Begeisterung nach wenigen Tagen werde ich nie vergessen. Sie wurde vollkommen beschwerdefrei und blieb das über viele Jahre. Auch beruflich war es für sie eine große Erleichterung, da sie ihre komplizierten Analysen in einem Labor nicht mehr wegen Bauchsymptomen unterbrechen musste. In den folgenden Jahren habe ich noch weitere Patienten mit chronischer Darmentzündung behandelt, stets!!! mit derselben prompten Wirkung.

In der weiteren Beschäftigung mit dieser Pflanze stieß ich auf die Arbeiten von Professor Efferth von der Universität Mainz. Nach genau seinem Therapiekonzept behandelte ich dann mit Artemisia annua einen 89-jährigen Patienten, der ein Prostatakarzinom hatte. Er sprach hervorragend an, ist heute 95 Jahre alt und hat keinerlei Symptome von Seiten des Karzinoms, (das schon noch vorhanden ist). Nebenwirkungen habe ich bei keinem Patienten gesehen.

Ich könnte noch  zahlreiche andere Beispiele anfügen. Das erübrigt sich aber, da das Bundesamt für Verbraucherschutz in seiner amtlichen Pflanzenliste längst anerkannt hat, dass es sich bei Artemisia annua um ein "wichtiges, neues Antimalariamittel, traditionelles Tonicum, fiebersenkend, antibiotisch" handelt, damit auch belegt, dass die Pflanze weit über die Malariatherapie hinaus wirksam ist (antibiotisch). Mit Worten hat das Amt dies dokumentiert, aber übersehen,  Artemisia annua in die dazugehörende Gruppe AS zu klassifizieren. (Es fehlt ein Kreuz in einer Excel-Tabelle).

Dies führt nun dazu, dass das Landratsamt Waiblingen die Verbreitung dieser bereits amtlich anerkannten wichtigen Heilpflanze unterbinden will. Das kann ja wohl nicht wahr sein! Da wird, wegen bürokratischer Regeln, die dazu noch offensichtlich fehlerhaft sind, die das Landratsamt natürlich nicht zu verantworten hat, eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung vieler Patienten in Kauf genommen, wenn ihnen diese Heilpflanze vorenthalten wird.

Bürokratische, menschengemachte Regeln gegen Leben und Gesundheit: aus diesem Gegensatz sind antike griechische Tragödien gestrickt: Antigone musste sterben, Kreon war nicht souverän. Der Vergleich ist kein bisschen zu hoch gegriffen. Würde man Artemisia Malariakranken verweigern, würden viele sterben. Es geht tatsächlich um Leben oder Tod. Das Thema ist keine Bagatelle!       Dr.med Martin Fritz, Reichenbach/Fils

  1. F) Stellungnahme von Maximilian Moser

(zum Beschluss des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 24.11.2020, Aktenzeichen: 16K5039/20)

Angesichts des Verbotes von Artemisia annua aufgrund der Novel Food Verordnung in einer Zeit, wo die Heilpflanze dringend zur Prävention und Behandlung von Covid-19 gebraucht würde, mein Appell an die RichterInnen und PolitikerInnen: Es gibt keinerlei Grund, Artemisia annua als Lebensmittel zu verbieten, es wird von Millionen Menschen erfolgreich gegen Malaria eingesetzt und hat offensichtlich auch ein großes Potential gegen Viruserkrankungen und, aufgrund seiner immunmodulierenden Wirkung, zur Dämpfung des Zytokinsturms bei Covid-19!

Das Vertrauen der Bevölkerung in unsere rechtmäßig gewählten Regierenden ist durch diverse Vorfälle im Zusammenhang mit der Coronakrise tief erschüttert. Es sind nicht nur Verschwörungstheoretiker, die in den letzten Wochen auf die Straße gingen und „die Nase voll“ haben. Wenn nun auch noch mögliche, millionenfach erprobte Heil- und Lebensmittel verboten werden, so ist das Fass wohl endgültig zum Überlaufen bestimmt. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit dem Verbot von natürlichen Heilmitteln, die seit Jahrtausenden als ungefährlich bekannt sind und von Millionen Menschen erfolgreich gegen Malaria verwendet wurden (Nobelpreis 2015), bei der Bevölkerung großes Mißtrauen in die wahren Absichten der Politik erzeugen.. Vom Verwaltungsgericht wird behauptet, dass die Verfügbarkeit des Artemisia Annua Tee´s eine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung darstelle. Gerade das Gegenteil ist der Fall, die eigentliche Gefahr geht nicht vom Tee aus, sondern von den Kräften, welche das in-Verkehrbringen von Heilpflanzen wie zB der Artemisia Annua Pflanzenfamilie in der derzeitigen Situation verbieten wollen! Bitte lesen Sie hierzu nach, was verantwortungsvolle Malariaärzte in diesem Blog schreiben und die Fakten sammeln: https://malariaworld.org/blog/no-toxicity-detected-artemisia-annua-or-afra

Covid 19 ist ein gutes Beispiel, an dem das Thema „Gesundheit“ erörtert werden kann, auch weil die weltweiten Kosten dieser Pandemie so gigantisch hoch sind: Der menschliche Organismus und seine Vorfahren hatten mindestens 500 Millionen Jahre Zeit, sich an Viren, Bakterien und andere Mikroorganismen anzupassen, die pharmazeutische Chemie gibt es seit vielleicht 150 Jahren. Die Natur hatte 3 Millionen mal mehr Zeit zu lernen, hat also mindestens 3 Millionen mal mehr Erfahrung. Noch dazu sind die meisten Mikroorganismen nützlich und helfen dem Menschen, Nahrung zu verdauen, Energie zu erzeugen und Krankheiten erfolgreich zu überstehen [2.1] [2.2]! Sogar unsere Zellkraftwerke, die Mitochondrien, waren einst Bakterien, die von den Zellen unserer frühen Vorfahren aufgenommen und ins Ganze integriert wurden, die Ribosomen unserer Zellen waren möglicherweise ursprünglich Viren. Antibiotika, das weiß man heute, stören diese nützlichen Organismen in und um unseren Körper empfindlich [2.3] und sollten nur im äußersten Notfall angewendet werden. Menschen mit einem gesundem Mikrobiom, also mit gesunder pflanzenreicher Ernährung, überstehen Covid-19 deutlich besser als solche mit verarmtem Mikrobiom [2.3a].

Auch wenn es sicher sinnvoll ist, die Ausbreitung eines krankmachenden Virus durch Hygienemaßnahmen zu hemmen: Genauso wichtig wäre es, das menschliche Immunsystem durch einen gesunden Lebensstil von Anfang an zu stärken und Lebensmittel aus dem Verkehr zu nehmen, die schädlich auf unser Immunsystem wirken. Sehen wir uns am Beispiel von Covid 19 an, was sinnvoller Weise gemacht werden könnte: Covid 19 kann bei bestimmten Menschen sehr schwere Folgeschäden hervorrufen. Dabei ist es jedoch nicht primär der oder das SARS-CoV-2 Virus, das die Schäden verursacht, sondern das eigene Immunsystem. Ein sogenannter Zytokinsturm (Zytokine sind körpereigene Signalstoffe, die das Immunsystem in Schwung bringen) tobt durch den Körper und führt zur Beschädigung lebenswichtiger Organe durch die überreizte eigene Immunabwehr. Bei den meisten Menschen, vor allem Jüngeren, ist das glücklicherweise nicht der Fall.

Der  Weg   durch  die  Erkrankung   geht  bei  den   meisten Patient/innen   so: Infektion  mit  dem  Virus  –  Ausbreitung  in  den  oberen  Atemwege  –  adäquate  Reaktion  des Immunsystems  –  Abklingen und gesund werden, oder, bei einigen, besonders Patient/innen mit Vorerkrankungen und Vormedikation: Infektion mit dem Virus – Ausbreitung in den oberen Atemwegen – Überspringen des Waldeyer-Rachenrings (Mandeln) durch den Virus und Vordringen in die Lunge – Überreaktion des Immunsystems mit Zytokinsturm.

Im 2. Fall entstehen schwere Schäden in der Lunge und anderen lebenswichtigen Organen [2.4]. Diese Schäden finden sich NICHT primär dort, wo am meisten Viren zu finden sind, sondern an Orten, wo gar nicht so viele Viren sitzen. Eine Studie hat dies vor Kurzem herausgefunden. Übeltäter also: nicht ein ach so aggressives Virus, sondern unsere eigene überreagierende Körperabwehr [2.5]!

Wie kann nun diese Überreaktion verhindert werden? Hier sind Einzelsubstanzen aus der chemisch- pharmazeutischen Industrie oft hilflos, komplexe immunmodulierende Substanzen aus der Pflanzenmedizin könnten jedoch helfen. Wenn die Pflanze dann neben den immunmodulierenden Wirkungen noch in der Lage ist, das Virus zu hemmen, ist eine ideale Wirkstoffkombination gefunden.

Artemisia Annua: Die Nobelpreispflanze

Ein Star unter den Heilpflanzen, die gegen Viren und andere Mikroorganismen wirksam sind, ist Artemisia annua, der einjährige Beifuss. Legendär ist seine Wirkung gegen Malaria, als derzeit bestes Malariamittel [2.6] gab es dafür 2015 sogar den Nobelpreis. Auch seine Wirkung gegen Borreliose und andere Infektionskrankheiten wird untersucht, unter anderem gegen Covid-19 vom Potsdamer Max- Planck-Institut für Kolloid und Grenzflächenforschung.

Die Warnung der „Besorgnisträger“: Schon Jahre vor dem Nobelpreis, 2009, hatte „Die Zeit“, wohl in Abstimmung mit der Pharmazeutischen Industrie, vor dem Trinken von Artemisia Annua Tee als Vorbeugung gegen Malaria eindringlich gewarnt: www.zeit.de/2009/36/Kommentar-Malaria

Das Trinken des Tees sei sehr gefährlich, da es die Resistenzbildung der Plasmodien gegen das aus der Pflanze isolierte (und von der Pharmaindustrie verkaufte) Artemisinin bewirke. Dies sei ein „verheerendes Konzept“, so die Zeit, „der Aktion Natürliche Medizin“. Dieses „gefährde ahnungslose Malariapatienten und riskiere, dass die letzte Waffe gegen Malaria stumpf wird.“

Tatsächlich stellte sich jedoch 2016 heraus, dass die Wirksamkeit der favorisierten, weil monopolisierbaren, Einzelsubstanz Artemisinin, schon kurz nach der Ausrollung des Medikamentes der Resistenzbildung zum Opfer gefallen ist, während Artemisia annua, die ganze Pflanze, noch bestens gegen Malaria wirkt! Dies konnte ein Team um die britische Ärztin Pamela Weathers, amerikanische Professorin in Biotechnologie, in mehreren Studien nachweisen [2.7] [2.8]. Schwerkranke und schon aufgegebene Malariapatient/innen, bei denen Artemisinin nur kurzfristige Besserungen erbrachte, wurden durch Artemisia annua rasch und dauerhaft wieder fieberfrei. Eine umfangreiche Studie mit über 900 PatientInnen aus dem Jahr 2019 bestätigte diese Überlegenheit der Pflanzentherapie gegenüber pharmazeutischen Präparaten [2.9]. Eine glatte Fehlwarnung der „Zeit“ also, der (preisgünstige und in den Malarialändern lokal verfügbare) Ganzpflanzenextrakt, vor dem gewarnt wird, wirkt viel besser und langfristiger gegen Malaria als das (teure und importierte) Pharmaprodukt. Eine Fehlwarnung, die meines Wissens auch nie korrigiert wurde.

Vielstoffchemie der Pflanzen ist wirkungsvoller als Einstoffpharmazie

Der vielfach preisgekrönte pharmazeutische Biologe Michael Wink hat immer wieder darauf hingewiesen: Einzelsubstanzen, wie sie standardmäßig in der pharmazeutischen Medizin verwendet werden, haben im Vergleich eine geringere Wirkung als dieselben Substanzen, eingebettet in das biochemische Umfeld eines pflanzlichen Gesamtextraktes [2.10, 2.11]. „Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile“ findet sich schon bei Aristoteles. Im Sommer 2020 hat das Madagassische Institut für Angewandte Forschung, das schon mehrere international erfolgreiche Heilmittel entwickelt hat, sich der Heilpflanze erinnert und den Präsidenten des Landes dafür gewinnen können, der Bevölkerung einen Extrakt der Pflanze als Vorbeugung gegen die schlimmsten Auswirkungen der COVID-19 Erkrankung vorzustellen.  Heute zählt Madagaskar zu den Ländern, die am wenigsten Covid-19 Tote weltweit haben, auch bezogen auf die Zahl der positiv Getesteten. Bei 26 Millionen Einwohnern sind nur 262 Tote bis 9.1.2021 zu beklagen.

Einige wenige Institute hatten den Mut, Forschungen mit der Pflanze aufzunehmen – angesichts der zunächst ablehnenden Haltung auch der WHO, u.a. das renommierte Potsdamer Max-Planck-Institut für Kolloid und Grenzflächenforschung, das die Pflanze schon seit einiger Zeit auch wegen ihrer krebshemmenden Wirkung untersucht.

Artemisia Gesamtextrakt ist mit großer Wahrscheinlichkeit doppelt wirksam bei Covid 19:

Zum Einen: Vor wenigen Wochen wurden die ersten Ergebnisse der Studien aus Potsdam und anderen Universitäten veröffentlicht: Artemisia-Gesamtextrakte wirkten tatsächlich hemmend auf das Virus. Auch frühere Studien belegen die Wirksamkeit gegenüber Viren [2.15].

Zum Anderen: Das im Tee vorhandene Artemisinin und seine Derivate haben klare entzündungshemmende und immunmodulierende Wirkungen [2.16]. Diese Inhaltsstoffe sind in der Lage, den hohen Spiegel verschiedener Zytokine im Blut zu senken, und dadurch den vom Coronavirus verursachten "Zytokin-Sturm" zu verhindern. Somit können Zell- und Organschäden wie z.B. eine starke Lungenentzündung vermieden werden. [2.12]

Die vom zuständigen Landrat, der sich auf die Novel Food Verordnung stützt, angeregte „Zulassung als Novel Food“ kostet laut Auskunft des von ihm mit der Sache betrauten Beamten einen Euro-Betrag „im 5- bis 6-stelligen Bereich, in seltenen, komplizierten Fällen wurde wohl auch schon die Millionengrenze geknackt“. Das heißt doch, die Anwendung der Novel Food Verordnung auf Artemisia annua kommt einem Verbot gleich, weil kein kleines Unternehmen sich leisten kann, die Zulassung eines im Verkauf kostengünstigen Tees aus dieser Pflanze zu bezahlen.

So kann man kleinen Unternehmen das Leben schwer machen, unter Ausrede auf EU Gesetze. Mein Appell: Wir benötigen jetzt mutige Richter und Politiker, stehen Sie zu Ihrer Bevölkerung, sie wurden zu ihrem Schutz bestellt!


Mit freundlichen Grüßen!

Univ. Prof. Dr. Maximilian Moser Medizinische Universität Graz

 

 Literatur zum Teil I und Teil II (A, B, C, D): 

  1. Phase 2 Studie: https://quoteapi.com/resources/da9866271f9d0071/announcements/mxc.asx/6A1012504/MXC_Announcement_6A1012504.pdf
  2. Phase 4 Studie : http://investor.mateon.com/news-releases/news-release-details/mateons-global-study-artemisinin-intervention-against-covid-19/
  3. Berechnung: 1o Milliliter dieses Sprays enthalten dann 200 mg Curcumin, was in 4 Gramm Kurkuma Gewürz entspricht; weiterhin 60 mg Artemisinin die in 6 Gramm getrocknete Blätter von A-3 enthalten sind (1% von 6000 mg sind 60 mg)
  4. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.teemana-will-vor-vgh-ziehen-pflanzenversand-plant-widerspruch.6e047772-35df-4eeb-ae23-9ace4a55ee3e.html
  5. (https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2020/fup_20_107-beifuss-corona/index.html
  6. https://www.anamed-edition.com/de/neuigkeiten-anzeigen/anamed-aktionsrundbrief-dezember-2020-nicht-corona-unsere-gesundheitspolitik-ist-ausser-kontrolle.html
  7. https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4ndige_Impfkommission
  8. https://youtu.be/4hgXaDkvVLM Text: im google eingeben: A0.15(2)1-18en.pdf
  9. Tansania:Tanzania to use local herbs instead of vaccine against Covid-19 | Africanews
  10. https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0166354205000690?via%3Dihub
  11. Artemisia annua, a Traditional Plant brought to Light, Int.J.Mol.Sci.2020,21,4986, mdpi.com/journal/ijms
  12. VGH Ba-Wü, Beschluss vom 16.10.2019-9S535/19-, juris Rn15, VG Hannover, Beschluss vom 18.11.2019-15 B 3035/19-, juris Rn 26)
  13. https://www.anamed-edition.com/de/neuigkeiten-anzeigen/corona-unverbindliche-rezepte-fuer-prophylaxe-und-therapie.html
  14. Aus der Stoffliste des BVL zu Artemisia annua: „wichtiges, neues Antimalariamittel, traditionelles Tonikum, fiebersenkend, antibiotisch.“
  15. Extrakt aus dem Youtube: https://youtu.be/REZjIk2YP5k Schweizer Gesundheitsfernsehen QS24tv, 19.12.2020, Interview mit Prof Hans Rausch, TCM Uni Nanchang/China
  16. „Extrakte aus Artemisia annua L. verhindern die in vitro Vermehrung von SARS-CoV-2“,siehehttps://www.biorxiv.org/content/10.1101/2021.01.08.425825v1
  17. Hans-Martin Hirt: „Artemisia annua anamed“ Buch Nr 202, freier Download unter https://www.anamed-edition.com/en/downloads.html
  18. (https://www.berliner-zeitung.de/news/kassenaerzte-chef-harter-lockdown-wird-scheitern-li.126568 ).
  19. (https://www.focus.de/gesundheit/news/matthias-schrappe-im-focus-online-interview-medizin-professor-lockdown-politik-ist-endgueltig-gescheitert-das-raecht-sich-bei-impfung_id_12780854.html ).

 

Literaturverzeichnis zum Teil II – F (Beitrag von Professor Max Moser):

[2.1]: Requena, T., and Velasco, M.: ‘The human microbiome in sickness and in health’, Rev Clin Esp, 2019
[2.2]: Jandhyala, S.M., Talukdar, R., Subramanyam, C., Vuyyuru, H., Sasikala, M., and Nageshwar Reddy, D.: ‘Role of the normal gut microbiota’, World J Gastroenterol, 2015, 21, (29), pp. 8787-8803
[2.3]: Leong, K.S.W., Derraik, J.G.B., Hofman, P.L., and Cutfield, W.S.: ‘Antibiotics, gut microbiome and obesity’, Clin Endocrinol (Oxf), 2018, 88, (2), pp. 185-200

[2.3a) Yeoh, Y. K. et al: Gut microbiota composition reflects disease severity and dysfunctional immune responses in patients with COVID-19. Gut Epub ahead of print, doi:10.1136/gutjnl-2020-323020
[2.4]: Carsana, L., Sonzogni, A., Nasr, A., Rossi, R.S., Pellegrinelli, A., Zerbi, P., Rech, R., Colombo, R., Antinori, S., Corbellino, M., Galli, M., Catena, E., Tosoni, A., Gianatti, A., and Nebuloni, M.: ‘Pulmonary post-mortem findings in a series of COVID-19 cases from northern Italy: a two-centre descriptive study’, Lancet Infect Dis, 2020
[2.5]: Perlman, S., and Dandekar, A.A.: ‘Immunopathogenesis of coronavirus infections: implications for SARS’, Nat Rev Immunol, 2005, 5, (12), pp. 917-927
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[2.10]: Wink, M.: ‘Evolution of secondary metabolites from an ecological and molecular phylogenetic perspective’, Phytochemistry, 2003, 64, (1), pp. 3-19
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